Kultur der Beteiligung und Partizipation:
Gelebte Inklusion bei kommunaler Betroffenen- und Angehörigenkonferenz
Neckar-Odenwald-Kreis. Menschen mit und ohne Behinderung trafen sich auf Einladung der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jutta Schuele, Ende Oktober zur 5. Betroffenen- und Angehörigenkonferenz im Neckar-Odenwald-Kreis. Ziel dieser Veranstaltung ist es, Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige, rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Interessen- und Verbandsvertretungen über aktuelle inklusive Entwicklungen innerhalb des Kreises zu informieren und eine Plattform für Fragen, Anregungen, Austausch und Vernetzung mit der Landkreisverwaltung zu bieten.
Diesjähriges Schwerpunktthema war die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Landkreis und der aktuelle Stand dieser großen Sozialreform innerhalb der Leistungsabteilung der Verwaltung, der Eingliederungshilfe. Jutta Schuele konnte rund 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Konferenzräumen der Neckar-Odenwald-Kliniken in Mosbach begrüßen. „Einer umfassenden und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen gesellschaftlichen Bereichen wollen die hier Anwesenden Rechnung tragen“, betonte die Beauftragte. Das sei das gemeinsame sowie auch das Ziel des Bundesteilhabegesetzes. Um dieses Ziel zu erreichen, so Schuele weiter, sollen personenzentrierte, individuell zugeschnittene Angebote und Leistungen für Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen und damit die Möglichkeiten für eine den persönlichen Wünschen entsprechenden Lebensplanung und -gestaltung geschaffen werden.
Zunächst richtete die Dezernentin für Jugend und Soziales, Renate Körber, Grußworte an die Konferenzteilnehmenden: Wie für alle Beteiligten sei die Umstellung auf das Bundesteilhabegesetz auch für den Leistungsträger, die Eingliederungshilfe des Landkreises, eine Herkulesaufgabe. Der Abschluss von neuen Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen sei nur einer der Bausteine zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfeleistungen. In der Praxis führe ein System, das sich jetzt verstärkt an individuellen Hilfebedarfen orientiert, zunächst einmal zu einem sehr großen Verwaltungsaufwand, verbunden mit einem hohen finanziellen Mehraufwand.
Die Umsetzung des BTHG erfordere Anpassungen und Veränderungen auf allen Ebenen der Organisation in der Eingliederungshilfe, führte dann Christopher Zettl, der stellvertretende Leiter der Eingliederungshilfe aus. So musste die Abteilung seit Inkrafttreten des BTHG personell aufgestockt werden, um die Fülle der anfallenden Aufgaben zu bewältigen. Am Ende seines Referats stellte Zettl die offene Frage, ob denn die mit der praktischen Umsetzung des BTHG entstehenden Mehrkosten und der Mehraufwand finanzieller, bürokratischer und personeller Natur denn tatsächlich als mehr Teilhabe bei den Leistungsberechtigten ankomme.
Im weiteren Verlauf der Konferenz beschrieb Marcel Kraft, Leiter des Fallmanagements der Eingliederungshilfe im Landratsamt, die praktische und zeitlich sehr intensive Anwendung des Bedarfsermittlungsinstrumentes Baden-Württemberg, dem so genannten BEI-BW. Das BEI-BW sei ein umfassender Fragekatalog und stelle die Grundlage für die Gespräche zur persönlichen Bedarfserhebung mit den Leistungsberechtigten dar. Leistungsberechtigte sind in diesem Prozess aufgefordert, über ihre Perspektiven nachzudenken und ihr Leben selbst mit zu planen und mitzugestalten. Der vom BTHG geforderte Paradigmenwechsel weg von der Fürsorge hin zu Eigenständigkeit und Selbstbestimmung finde hier intensive praktische Anwendung.
Für alle Beteiligten, Leistungsträger wie Leistungserbringer, als auch die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung und deren rechtliche Betreuerinnen und Betreuer, so das Fazit, sind die Anforderungen des BTHG mit einem umfassenden Transformationsprozess verbunden. Alle sind gefordert, zusammenzuarbeiten, damit das neue System Vertrauen gewinnt und mehr Teilhabe und Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung durch Personenzentrierung realisiert werden kann.
Als abschließende Beiträge der Konferenz stellte Doris Niemann das 2022 gemeinsam mit dem Diakonischen Werk gegründete Recovery-College Neckar-Odenwald-Kreis, eine Bildungsinstitution für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, vor. Das Recovery-College bietet Vorträge, Kurse und Trainings für alle Lebensbereiche. Katrin Friedrich, die Sozialplanerin des Neckar-Odenwald-Kreises, stellte zudem den aktuellen „Wegweiser Psychiatrie“ vor, eine wertvolle Zusammenstellung bestehender Hilfeangebote und Unterstützungsmöglichkeiten im Landkreis für Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Zum Abschluss unterstrich Schuele nochmals die Bedeutung und Notwendigkeit der alljährlich stattfindenden Betroffenen- und Angehörigenkonferenz fest. Der konstruktive Austausch und die Transparenz der den Menschen unter den Nägeln brennenden Themen tragen zu Respekt und Wertschätzung auf allen Seiten und der Entwicklung umsetzbarer Lösungen bei. Dies sei gelebte Inklusion im Neckar-Odenwald-Kreis, so Schuele. Die Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer bestätigten dies und bedankten sich für das inzwischen gut etablierte Forum.
Zur Information:
Das Bundesteilhabegesetz trat 2016 in Kraft. Seither wurde es in vier Reformstufen umgesetzt. Bis zum 31. Dezember 2023 soll die vollumfängliche Umsetzung des Gesetzes in die Praxis erfolgt sein. Kern des Gesetzes ist eine Leistungserbringung, die auf die individuellen Bedarfe von Menschen mit Behinderung ausgerichtet ist, damit diese gleichberechtigt und umfassend in allen gesellschaftlichen Bereichen teilhaben können.
Informationen zum „Recovery-College“ und dem „Wegweiser Psychiatrie“ sind verfügbar bei der Kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung unter 06261 /
84-2007.
Autor:Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis |
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