Fördermittel für 2025 und 2026:
Europäischer Sozialfonds Plus geht in die nächste Förderrunde
Neckar-Odenwald-Kreis. Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) stellt auch für die Jahre 2025 und 2026 wieder Fördermittel für Projekte zur Unterstützung für am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen bereit. Um die zur Verfügung stehenden Fördermittel für den Neckar-Odenwald-Kreis in Höhe von insgesamt 165.000 Euro pro Jahr bedarfsorientiert einzusetzen, hat der regionale ESF-Arbeitskreis Neckar-Odenwald-Kreis in einer Sitzung die Förderschwerpunkte in der Arbeitsmarktstrategie 2024 für die Förderjahre 2025 bis 2026 erarbeitet sowie festgelegt.
Die in der Arbeitsmarktstrategie 2024 formulierten regionalen Ziele der ESF-Förderung konzentrieren sich auf zwei Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf. Zum einen auf besonders benachteiligte Personen im Rechtskreis des Sozialgesetzbuchs II mit multiplen Vermittlungshemmnissen und zum anderen auf junge Menschen, die vom Schulabbruch bedroht sind und durch das schulische Regelsystem nicht oder nicht mehr angesprochen werden können. Die Arbeitsmarktstrategie 2024 ist auf der Internetseite des Neckar-Odenwald-Kreises veröffentlicht.
Der Neckar-Odenwald-Kreis profitiert aktuell bereits von der ESF Plus-Förderung bei drei laufenden Projekten. So werden bei der Aktion „Neuer Start“ Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf an gewerblichen Schulen betreut. Das Unterstützungsangebot richtet sich an Schüler aus dem Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf und bietet eine intensive individuelle sowie persönliche Begleitung, um eine berufliche Perspektive oder einen Arbeitsplatz zu finden.
Auch im Projekt „Job-Haus plus+“ wird Menschen geholfen, eine neue Perspektive am Arbeitsmarkt zu finden. Die Jobhäuser in Mosbach und Buchen verzeichneten in 2023 über 3.400 Besuche. Die Besucher fanden dort Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, bei der Arbeitssuche und auch Beratung bei individuellen Problemen. Als weiteres Angebot wird noch das Konzept „Arbeit inklusiv“ gefördert, welches sich an psychisch beeinträchtigte Menschen richtet und diesen bei der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben hilft.
Kommunen, Organisationen sowie Vereine können nun bis spätestens 31. Mai 2024 Projektanträge vollständig sowie unterschrieben in Papierform bei der L-Bank einreichen. Als Projektlaufzeit ist der 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 vorgesehen. Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung des elektronischen Antragsformulars bei der L-Bank. Über die Bewilligung des Antrags entscheidet die L-Bank unter Einbeziehung des regionalen ESF-Arbeitskreises. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Projektträger sind aufgefordert, in ihren regionalen Antragskonzepten neben den spezifischen Zielen auch die Querschnittsziele des ESF Plus (Gleichstellung von Frauen und Männern, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung, nachhaltigen Entwicklung, Förderung der transnationalen Zusammenarbeit) zu berücksichtigen beziehungsweise darzustellen. Sie müssen ergänzend sicherstellen, dass die Charta der Grundrechte der EU eingehalten werden. Nähere Einzelheiten zu den Vorgaben finden sich auf der Internetseite des ESF Plus unter www.esf-bw.de/esf/esfplus/.
Die Förderung eines Projekts ist nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von zehn Teilnehmern und einer Auslegung auf eine förderfähige Gesamtsumme von mindestens 30.000 Euro möglich. Durch den Antragsteller ist die Kofinanzierung des Projektes sicherzustellen. Der ESF-Förderanteil an der öffentlichen Finanzierung der Projekte soll zwischen 30 und höchstens 40 Prozent liegen. Ausführlichere Informationen zum Förderaufruf finden sich auf der Landkreiswebseite unter www.neckar-odenwald-kreis.de. Fragen beantwortet Lena Staubitz von der ESF-Geschäftsstelle unter 06261/84-2002 oder unter lena.staubitz@neckar-odenwald-kreis.de.
Autor:Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis |
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