Kreisimpfzentrum schließt zum Ende des Monats:
Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen nur noch bis 30. September möglich – Ab Oktober übernimmt die niedergelassene Ärzteschaft
Mosbach. Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen sind im Kreisimpfzentrum (KIZ) in Mosbach nur noch bis Ende des Monats möglich, da die Kreisimpfzentren mit Ablauf des 30. September ihren Betrieb einstellen. Bis dahin setzt das KIZ allerdings sein bewährtes flexibles Impfkonzept fort. Dabei können Spontanimpflinge an den offenen Impftagen ohne vorherige Terminvereinbarung im KIZ vorstellig werden. Bereits gebuchte Impftermine behalten ihre Gültigkeit. Der Impfstoff zur Erstimpfung kann vor Ort frei gewählt werden.
Welche Impfstoffe an den jeweiligen freien Impftagen eingesetzt werden, kann der Wochenübersicht auf der Website des Landratsamts unter www.neckar-odenwald-kreis.de entnommen werden.
Nach der Schließung der Impfzentren sind anstehende Impfungen über die niedergelassene Ärzteschaft weiterhin möglich. Für Zweitimpfungen, die ab Oktober stattfinden sollen, sollen die Betroffenen rechtzeitig Kontakt mit ihrer Hausarztpraxis, einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt (eingeschlossen sind auch Privatpraxen) aufnehmen, um einen Termin für die Zweitimpfung zu vereinbaren. Wer keinen Hausarzt hat, kann auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung BW über die Corona-Karte Baden-Württemberg den Standort der nächstgelegenen Corona-Schwerpunktpraxis finden, um einen Zweitimpfungstermin zu vereinbaren. Für die Terminvereinbarung ist es wichtig, dass der Mindestabstand zwischen Erst- und Zweitimpfung eingehalten wird und auch, dass man den Termin mindestens zwei Wochen vor der fälligen Impfung mit der Arztpraxis vereinbart. Nur so kann die Arztpraxis die entsprechenden Impfstoffmengen bestellen und die Impftermine auch in Gruppen zusammenfassen, um den Verwurf von Impfstoff zu vermeiden. Eventuell bestehende (Zweit-) Impftermine nach dem Ende der Laufzeit der jeweiligen Impfzentren sind ungültig, auch falls E-Mailerinnerungen durch die Impfterminsoftware versandt werden.
Autor:Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis |
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