Zensus 2022:
Erhebungszeitraum für Erstbefragungen abgelaufen – Start der Wiederholungsbefragungen
Neckar-Odenwald-Kreis. Mehr als 23.200 Personen an über 7.100 Anschriften wurden im Rahmen des Zensus 2022 von den rund 200 Erhebungsbeauftragten zu statistisch relevanten Merkmalen wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Geschlecht im Zuständigkeitsbereich der Zensuserhebungsstelle Neckar-Odenwald-Kreis seit dem 16. Mai befragt. Nun neigen sich die Erstbefragungen dem Ende zu. Nur noch in Einzelfällen finden Befragungen statt, bei denen die Erhebungsbeauftragten beispielsweise aufgrund von Krankheit die zugeteilten Erhebungsbezirke nicht abschließen konnten. Auch diejenigen Personen, die bislang eine Auskunft abgelehnt haben oder deren Dateneingang zur weiteren Befragung (Ziel-2) noch nicht vorliegt, werden momentan im Rahmen eines Mahnverfahrens von der Erhebungsstelle kontaktiert.
Gleichzeitig startet die nächste Phase des Zensus, in der Erhebungsbeauftragte des Statistischen Landesamts sogenannte Wiederholungsbefragungen durchführen. Dabei werden einige Haushalte, die bereits im Rahmen der Haushaltsstichprobe ausgewählt wurden, nochmals befragt. Die Wiederholungsbefragung beinhaltet aber deutlich weniger Fragen und nimmt daher auch weniger Zeit in Anspruch. Wie bei der Erstbefragung kündigen sich die Interviewerinnen und Interviewer vorab an und führen die Befragung am Wohnsitz durch. Dabei besteht ebenfalls eine gesetzliche Auskunftspflicht. Diese Befragung dient der Qualitätssicherung künftiger Erhebungsmethoden.
Der Zensus dient als wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage für Politik, Verwaltungen und Wirtschaft. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Daher ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Die amtliche Einwohnerzahl stellt unter anderem die Basis für die Einteilung der Wahlkreise dar und oder auch die Stimmenverteilung im Bundesrat orientiert sich an ihr. Auch Ausgleichszahlungen wie der Länderfinanzausgleich und der kommunale Finanzausgleich sowie EU-Fördermittel werden pro Kopf berechnet. Auf Grundlage der erhobenen Basiszahlen können Infrastrukturmaßnahmen wie zum Beispiel der Bau von Schulen und Kindertagesstätten besser geplant werden. Nicht zuletzt liefert der Zensus wichtige Daten für die Wissenschaft und wird als Datengrundlage für viele amtliche Statistiken herangezogen.
Mit den Gesamtergebnissen des Zensus 2022 wird im November 2023 gerechnet. Diese werden auf der Webseite www.zensus2022.de veröffentlicht. Dort finden sich auch alle weiteren Informationen zum Zensus.
Bei Fragen steht die Geschäftsstelle Zensus der Stadt Mosbach unter 06261/9388538 oder unter zensus@mosbach.de zur Verfügung, die Zensuserhebungsstelle Neckar-Odenwald-Kreis ist unter 06261/84-3030 oder unter zensus@neckar-odenwald-kreis.de erreichbar.
Autor:Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis |
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