Projektaufruf LEADER Badisch-Franken
Die Zeit läuft: Noch bis 13. Oktober LEADER-Förderung sichern!
Neckar-Odenwald-/Main-Tauber-Kreis. 320.000 € EU-Fördermittel zuzüglicher Landesmittel stehen im Rahmen des aktuellen LEADER-Projektaufrufs der Übergangsverordnung für die Gebietskulisse Badisch-Franken bereit. Hierfür sucht die Regionalentwicklung Badisch-Franken e.V. bis zum 13. Oktober Projektideen, die mit ihrer Originalität und Innovationsstärke das ehrenamtliche Engagement fördern, für Frauen die Basis zum Wiedereinstieg in den Beruf oder sogar die Existenzgründung schaffen, den Tourismus nachhaltig weiterentwickeln, die Genussregion noch genussvoller oder Dörfer lebenswert machen. So konnte Götzingen im Jahr 2019 mit dem LEADER-Projekt „Fit-am-See“, der Freizeitanlage am Limesradweg, nicht nur einen Treffpunkt für Jung und Alt schaffen, um gemeinsam aktiv zu werden und die Fitness zu verbessern, sondern auch, um zu entspannen und die Seele baumeln zu lassen. Die Geräte und Übungsanleitungen laden zum Sport an der frischen Luft und in schöner Landschaft, die Entspannungsliegen zur naturnahen Erholung im Anschluss ein. Durch die Anbindung an den Radweg wird damit aber nicht nur die Lebensqualität innerhalb des Dorfes gesteigert, sondern auch der Tourismus nachhaltig gestärkt. Auch das ehrenamtliche Engagement fördert „Fit am See“ durch die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger und Vereinen in allen Projektphasen.
Initiatoren eines solchen Projekts können sowohl Kommunen, Kirchen, Vereine und Verbände als auch Unternehmen und Privatpersonen sein. Die Gesamtsumme eines Projekts darf dabei die Grenze von 600.000 € netto nicht überschreiten, die Mindestfördersumme muss jedoch 5.000 € betragen. Somit gelten weiterhin die Förderrichtlinien aus der Förderperiode 2014-2020, auch wenn sich LEADER in den Jahren 2021 und 2022 in der Übergangsperiode befindet.
In dieser Phase kommt jedoch mit der „Umsetzungsreife“ eine maßgebliche Voraussetzung für die Förderfähigkeit von Projekten hinzu. Doch was bedeutet das für potentielle Antragstellerinnen und Antragsteller? Projektideen müssen bereits konkret ausgearbeitet und eventuell notwendige Genehmigungen, wie zum Beispiel eine Baugenehmigung, bis zu diesem Stichtag in die Wege geleitet sein, damit nach Beschluss durch den Auswahlausschuss, der voraussichtlich am 8. November gefasst wird, eine Antragstellung bei der Bewilligungsstelle unmittelbar möglich ist.
„Sie möchten die Entwicklung unserer Region mit Ihrer Idee tatkräftig voranbringen und stehen bereits in den Startlöchern? Dann setzen Sie sich schnellstmöglich mit der Geschäftsstelle in Verbindung, damit wir Ihre Idee besprechen und Sie auf dem Weg von der Idee bis zur Fertigstellung Ihres Projekts begleiten und Ihnen hilfreich zur Seite stehen können.“, so der 1. Vorsitzende Alfred Beetz.
Detaillierte Informationen zum Regionalentwicklungsprogramm LEADER 2014-2020 erteilt die LEADER-Geschäftsstelle, Obere Vorstadtstraße 19, 74731 Walldürn, Tel: 06281/5212-1397 und -1398. Wichtige Hinweise hierzu sind auch auf der Homepage unter www.leader-badisch-franken.de einsehbar.
Autor:Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis |
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