Der Papier-Bauantrag ist Geschichte:
Baurechtsbehörde beim Landratsamt stellt auf digitalen Bauantrag um
Mosbach. Die Baurechtsbehörde beim Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat komplett auf den digitalen Bauantrag umgestellt. Bauanträge können nun nur noch in elektronischer Form über das Portal Service BW eingereicht werden. „Gemeinsam mit den 20 Kommunen in unserem Zuständigkeitsbereich und den Architekten zünden wir damit die erste Stufe für die komplette Digitalisierung unserer baurechtlichen Verfahren“, erklärte Erster Landesbeamter Dr. Björn-Christian Kleih anlässlich der Freischaltung des Verfahrens. „Die zweite und finale Stufe folgt dann Mitte Oktober, wenn wir unser neues Fachverfahren in Betrieb nehmen. Dadurch wird es den Bauherren, Entwurfsverfassern, Kommunen, Fachbehörden und allen weiteren Beteiligten möglich sein, den Verfahrensstand in Echtzeit einzusehen, Dokumente hochzuladen und bequem auf den jeweils relevanten Inhalt der Verfahrensakten zuzugreifen.“ Dr. Kleih dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Baurechtsbehörde, insbesondere der Projektleiterin Monique Allmann und der Fachdienstleiterin Nadine Bischoff, für die erfolgreiche und im ländlichen Raum beispielhafte Umsetzung des Digitalisierungsprojekts.
Neben den Städten und Gemeinden hat das Landratsamt auch die Entwurfsverfasser im Landkreis über den Fortschritt bei der Einführung des digitalen Verfahrens auf dem Laufenden gehalten und sie in die Projektumsetzung eingebunden – immerhin war es ein großer und nicht immer einfacher Schritt von den gewachsenen, papiergebundenen Vorgängen hin zum komplett digitalen Arbeiten. „Viele Monate Arbeit und Herzblut stecken in diesem Projekt. Aber es lohnt sich. Wir werden künftig unserem Anspruch, eine effiziente, transparente und moderne Baurechtsbehörde zu sein, noch besser gerecht werden können“, so Nadine Bischoff. „Der digitale Bauantrag spart den Bauherren und Entwurfsverfassern Zeit, weil der Antrag direkt aus dem Bearbeitungsprogramm online abgeschickt werden kann. Wir brauchen keine Papieranträge mit vielen Mehrfertigungen mehr und können beispielsweise mit allen Fachbehördenanhörungen zeitgleich beginnen.“ Und weiter: „Dieses Projekt betrifft viele Beteiligte mit unterschiedlichen Anforderungen. Deshalb sind wir besonders dankbar für die Unterstützung durch Pilotplaner, die Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen und unsere Pilotfachstellen. Und natürlich gebührt den Kolleginnen und Kollegen aus meinem Team, allen voran der Projektleiterin Frau Allmann, und ihrem Einsatz im Projekt über die tägliche Arbeit hinaus mein ganz besonderer Dank“, erklärt die Fachdienstleiterin.
Hintergrund:
Seit August 2019 ist es auf Grund einer Änderung der Landesbauordnung bereits zulässig, Bauanträge und Bauvorlagen elektronisch einzureichen. Bis 31. Dezember 2021 konnten die Baurechtsbehörden bei digitalen Anträgen zusätzlich die papiergebundenen Anträge und Planhefte nachfordern. Baurechtsbehörden können jedoch auch verlangen, dass Bauvorlagen nur noch elektronisch einzureichen sind. Hiervon macht das Landratsamt Neckar-Odenwald Kreis als untere Baurechtsbehörde seit dem 1. Oktober 2022 Gebrauch. In der Folge können baurechtliche Anträge nur noch über das Landesportal Service BW digital eingereicht werden. Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis ist als Baurechtsbehörde zuständig für 20 der 27 kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Autor:Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis |
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