Afrikanische Schweinepest in Südhessen:
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis ordnet verstärktes Monitoring von Wildschweinen und verendeten Hausschweinen an

Foto: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis

Neckar-Odenwald-Kreis. In Hessen und Rheinland-Pfalz breitet sich die Afrikanische Schweinepest immer weiter aus, nachdem Mitte Juni 2024 im Kreis Groß-Gerau das erste Wildschwein positiv auf die für Schweine gefährliche Tierseuche getestet worden war. In dem betroffenen Gebiet, das sich ungefähr zwischen Wiesbaden, Darmstadt, Heppenheim und Alzey erstreckt, wurden inzwischen rund 50 weitere Virusnachweise bei tot aufgefundenen Wildschweinen geführt. Auch mehrere Hausschweinhaltungen sind betroffen.

Aufgrund der sich ausweitenden Seuchenlage und auf Veranlassung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart ordnet nun der Fachdienst Veterinärwesen des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis ein Monitoring von erlegten Wildschweinen und verendeten Hausschweinen an: Jägerinnen und Jäger werden über eine Allgemeinverfügung verpflichtet, Blutproben von allen im Kreisgebiet erlegten oder verunfallten Wildschweinen zu nehmen und an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe zu schicken. Die benötigten Materialien zur Probenahme und zum Versand werden vom Veterinäramt zur Verfügung gestellt. Schon seit dem 21. Juni gilt der Appell an die Jägerschaft, diese Proben zu nehmen. Aufgrund der zugespitzten Seuchenlage in Hessen wird dies nun aber verpflichtend geregelt.

Außerdem müssen Jäger ohne erkennbare Ursache tot im Revier aufgefundene Wildschweine, sogenanntes Fallwild, dem Veterinäramt melden. In diesen Fällen regelt das Veterinäramt die Untersuchung und die Beseitigung der Kadaver selbst, denn die statistische Wahrscheinlichkeit, bei solchen Wildschweinen fündig zu werden, liegt deutlich höher. Fallwildmeldungen zu Wildschweinen sind direkt an den Fachdienst Veterinärwesen telefonisch unter 06281/5212-1450 oder per Email an veterinaeramt@neckar-odenwald-kreis.de zu richten.

Neu ist die Verpflichtung der Halter von Hausschweinen, im Bestand verendete oder notgetötete Schweine zu untersuchen. Die Tierhalter haben Blutproben von den ersten beiden, über 60 Tage alten, verendeten oder notgetöteten Schweine zu entnehmen und an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe zu schicken. Materialien und Anleitungen hierfür werden ebenfalls vom Veterinäramt zur Verfügung gestellt. Alle im Neckar-Odenwald-Kreis registrierten Schweinehalter bekommen die Informationen und Materialien automatisch zugestellt. Die Untersuchung ist wichtig, da die Symptome der Afrikanischen Schweinepest unspezifisch sind und anfangs übersehen werden können. Den Jägern und Schweinehaltern entstehen für die Untersuchungen keine Kosten. Sollten Haltungen von Schweinen noch nicht beim Veterinäramt angemeldet sein, ist das umgehend nachzuholen. Der Text der Allgemeinverfügung kann auf der Landkreiswebseite unter www.neckar-odenwald-kreis.de eingesehen werden. Gleichlautende Vorgaben werden aufgrund der Nähe zum Seuchengebiet auch vom Rhein-Neckar-Kreis, vom Stadtkreis Heidelberg und vom Stadtkreis Mannheim erlassen.

„Unsere Maßnahmen sind wichtig, um einen Eintrag in Wildschweine- oder Hauschweinebestände im Kreis so früh wie möglich zu erkennen“, betont Dr. Ulrich Bennemann, Leiter des Fachdienstes Veterinärwesen und der unteren Jagdbehörde. „Denn mit Bekämpfungsmaßnahmen muss im Falle eines Seuchenausbruches zügig begonnen werden, wenn wir eine Chance haben wollen.“ Das höchste Verbreitungsrisiko sieht der Amtstierarzt nicht bei den Wildschweinen, sondern in sogenannte Vektoren, denen Viruspartikel unbemerkt anhaften können. Das kann zum Beispiel Getreide oder Stroh sein, das als Futtermittel oder Einstreu für Schweine verwendet wird und unmittelbar aus dem inzwischen reglementierten Gebiet stammt. Aber auch Personen wie landwirtschaftliches Personal und Jäger, die in den betroffenen Gebieten gearbeitet oder gejagt haben, könnten das Virus verbreiten. Unter die Vektoren fallen auch Wildschweinabfälle aus der Jagdausübung. Diese sind seit diesem Jahr zwingend über entsprechende Sammelstellen zu entsorgen und dürfen nicht im Jagdrevier zurückgelassen werden.

Eine Impfung von Schweinen ist bisher nicht möglich. Wenn die Afrikanische Schweinepest noch näher rücken sollte, wird das Landratsamt daher durch Einrichtung von Sperrzonen die Verbringung von Schweinen und Schweineprodukten einschränken müssen. Die natürliche Ausbreitung des Virus über Wildschweinrotten wird in den Sperrzonen üblicherweise durch Zäunung, Jagdverbote und andere Flächennutzungseinschränkungen vermindert. Dies ist aufgrund der Nähe zu einem aktuellen ASP-positiven Wildschweinfund im Kreis Bergstraße derzeit im Rhein-Neckar-Kreis und in der Stadt Mannheim in Vorbereitung.

Die gute Nachricht: Menschen und andere Haustiere als Schweine können sich an dem Virus nicht anstecken. Die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder jagdlich tätige Bevölkerung wird von einem Seuchenfall kaum berührt sein.

Autor:

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis

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