Ausländerbehörde auf digitalem Weg:
Ab 2024 können Aufenthaltstitel online beantragt werden

Foto: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis

Mosbach. Ab 2024 können ausländische Einwohnerinnen und Einwohner des Neckar-Odenwald-Kreises ihren Aufenthaltstitel online beantragen oder verlängern. Zu Beginn werden die folgenden Antragsmöglichkeiten digital angeboten: Aufenthaltstitel für die Ausbildung, Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, Änderung aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen, Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien, Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine (in ukrainischer Sprache) sowie Niederlassungserlaubnis.

Die Online-Anträge der Ausländerbehörde des Neckar-Odenwald-Kreises sind unter www.neckar-odenwald-kreis.de/auslaender/ozg zu finden. Alle Anträge können in mehreren Sprachen (deutsch, englisch, russisch, türkisch, serbisch und ukrainisch) gestellt werden. Ist sich der Antragsteller nicht sicher, welcher Antrag der richtige ist, kann über eine Entscheidungshilfe anhand einiger Fragen, der richtige Antrag ermittelt werden.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Behörden, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Da die Umsetzung ein Großprojekt ist, hat der Bund zusammen mit den Ländern beschlossen, die Verwaltungsleistungen gemeinsam als sogenannte EfA-Leistungen (Einer für Alle) zu entwickeln. Das Land Brandenburg war dabei für die Entwicklung der digitalen Verwaltungsleistungen im Bereich des Ausländerrechts und deren Einführung zusammen mit den Kommunen verantwortlich.

Es ist vorgesehen, die Online-Dienstleistungen im Ausländerrecht des Landratsamtes im Laufe des kommenden Jahres weiter auszubauen. Für Fragen steht die Ausländerbehörde des Neckar-Odenwald-Kreises telefonisch unter 06261/84-1150 oder per Mail an auslaenderbehoerde@neckar-odenwald-kreis.de zur Verfügung.

Die Ausländerbehörde begrüßt es, wenn diese Möglichkeit rege genutzt wird. Im Laufe des Verfahrens wird aber dennoch eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde notwendig.

Autor:

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis

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