Schülerticket ab 1. März 2023:
Weg frei für die Einführung des landesweiten Jugendtickets: Kreistag beschließt die Änderung der Schülerbeförderungskostensatzung
Neckar-Odenwald-Kreis. Der Kreistag hat am Mittwoch die Änderung der Schülerbeförderungskostensatzung einstimmig beschlossen. Die neue Satzung wird zum 1. März in Kraft treten. Hauptgrund für die Änderung der Satzung ist die Einführung des landesweiten Jugendtickets in Baden-Württemberg zum 1. März 2023.
Durch die Einführung des landesweit gültigen Jugendtickets in Baden-Württemberg mit dem JugendticketBW setzt das Land Baden-Württemberg neue Maßstäbe in Sachen Mobilität und Klimaschutz. Für 365 Euro im Jahr, also einem Euro am Tag, kann der Bus- und Bahnverkehr von Schülerinnen und Schüler, Studierenden, Auszubildende bis zum 27. Lebensjahr sowie alle weiteren Jugendlichen bis zum 21. Lebensjahr im ganzen Bundesland genutzt werden. Dieses Ticket soll die bisherigen Schülerfahrkarten Maxx-Ticket im VRN-Gebiet (Kosten ab dem 1. Januar 51,20 Euro) und das Sunshine-Ticket im HNV-Gebiet (Kosten ab dem 1. Januar 57,50 Euro) ablösen. Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) kombiniert das bisherige Maxx-Ticket mit dem landesweit gültigen Jugendticket als VRN JugendticketBW. Somit erhält das neue Ticket die Gültigkeit in Baden-Württemberg sowie auch im gesamten VRN-Gebiet.
Mit dem Angebot der Landesregierung zur Einführung eines landesweiten Jugendtickets setzt Baden-Württemberg eines der Ziele des Koalitionsvertrags um. Der Neckar-Odenwald-Kreis hat in der Kreistagssitzung am 16. Mai 2022 den Beschluss gefasst, das Angebot anzunehmen und zusammen mit den Verkehrsverbunden und Abo-Centern das JugendticketBW im Landkreis einzuführen.
Mit der Einführung des Tickets musste allerdings auch die Schülerbeförderungskostensatzung grundlegend überarbeitet werden. Die wesentlichen Regelungen der neuen Satzung sind: Schulkinder der Grundschulen erhalten künftig einen Zuschuss des Landkreises in voller Höhe des Ticketpreises des JugendticketBW, sofern die allgemein bekannten Maßgaben der Schülerbeförderungskostensatzung wie beispielsweise die Einhaltung der Mindestentfernung oder die nächstgelegene Schule erfüllt sind. Ab der Klasse 5 erfolgt keine Bezuschussung des neuen Tickets mehr, denn durch die deutlich günstigeren Preise profitieren alle Ticketinhaber auch ohne Zuschuss mit einem Wechsel auf das JugendticketBW. Wird in Einzelfällen ein anderes Ticket erworben und dieses stellt die kostengünstigste Lösung für den Schulweg dar, erstattet der Landkreis den Differenzbetrag, der den Eigenanteil in Höhe von 365 Euro im Schuljahr übersteigt. Für Schulkinder, welche für den Schulweg eine gesonderten Beförderungen nutzen, werden außerdem die Eigenanteile neu strukturiert. Diese betragen für Grundschüler künftig 25 Euro und alle anderen Schüler ab der 5. Klasse einheitlich 55 Euro pro Fahrmonat. Eine Befreiung in voller Höhe des Ticketpreises ist weiterhin für Familien ab dem 3. zuschussberechtigten Kind oder für Pflegekinder vorgesehen. Diese Bestimmungen und Voraussetzungen bleiben damit unverändert.
Für den Kreishaushalt bedeutet die Einführung des landesweiten Jugendtickets sowie die Änderung der Schülerbeförderungskostensatzung Mehrkosten in Höhe von rund 315.000 Euro.
Weitere Angaben und Daten gerade zum Vergleich der Schülerjahreskarten können auf der Homepage des Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis abgerufen werden. Auskünfte und Informationen erteilt das Landratsamt unter der Hotline für 06261 / 84-4444, der Busverkehr Rhein-Neckar (BRN), der Heilbronner-Hohenloher-Haller-Nahverkehr (HNV) oder die jeweiligen Schulsekretariate.
Autor:Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis |
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