Vortrag am 3. Mai im Landratsamt
Gewalt an Kindern – Wie erkenne ich dies? Ein Beitrag der Rechtsmedizin zu einem gelingenden Kinderschutz
Mosbach. Eine Schlüsselrolle bei der Erkennung von Gewalt an Kindern und der Klärung, wie Verletzungen entstanden sind, kommt dem Fachgebiet der Rechtsmedizin zu. Prof. Dr. med. univ. Kathrin Yen, Ärztliche Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg, untersucht tagtäglich misshandelte Kinder. Sie wird im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung der Gleichstellungsbeauftragten Angelika Bronner-Blatz und dem Arbeitskreis Rote Karte gegen häusliche Gewalt am Dienstag, den 3. Mai um 18.00 Uhr im Hauptgebäude des Landratsamts in Mosbach, Neckarelzer Straße 7, einen Einblick geben in die Aufgaben der Rechtsmedizin und wie rechtsmedizinische Beurteilungen helfen, die Gefährdung eines Kindes einzuschätzen.
Jedes Kind hat ein Recht darauf, vor Gewalt geschützt zu werden, so steht es in Artikel 19 der UN-Konvention. Das Recht eines Kindes auf gewaltfreie Erziehung ist seit November 2000 auch im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Dadurch wird deutlich: Kinderschutz geht uns alle an! Und dennoch erschüttern immer wieder Berichte zu schrecklichen Kindesmisshandlungen die Öffentlichkeit. Die aktuellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu Gewalttaten gegen Kinder und Jugendliche sprechen eine deutliche Sprache: Demnach sind im Jahr 2020 152 Kinder gewaltsam zu Tode gekommen. 115 von ihnen waren zum Zeitpunkt des Todes jünger als sechs Jahre. In 134 Fällen erfolgte ein Tötungsversuch. Es wurden 4.918 Fälle von Misshandlungen Schutzbefohlener und über 14.500 Fälle von Kindesmissbrauch bekannt.
Der Veranstaltungsort ist über die S-Bahn-Haltestellen Mosbach (Baden) und Mosbach-West sowie den Mosbacher Busbahnhof in wenigen Gehminuten zu erreichen. Parkplätze finden sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe. Für die Erfüllung aller hygienischen Standards wird selbstverständlich Sorge getragen.
Die Gleichstellungsbeauftragte Angelika Bronner-Blatz bittet darum, sich rechtzeitig anzumelden, da nur eine begrenzte Platzkapazität zur Verfügung steht. Voranmeldung werden telefonisch unter 06261/84-2283 oder per E-Mail unter chancengleichheitsbeauftragte@neckar-odenwald-kreis.de entgegengenommen.
Autor:Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis |
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