Für Kinder und Jugendliche:
Ehrenamtliche Vormünder und Berufsvormünder im Neckar-Odenwald-Kreis gesucht

Foto: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis

Neckar-Odenwald-Kreis. Anfang letzten Jahres ist eine Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts für Minderjährige in Kraft getreten. Die Reform enthält insbesondere Neuerungen zu ehrenamtlichen Vormundschaften und sieht hier eine Ausweitung vor. Das Jugendamt des Neckar-Odenwald-Kreises möchte den bereits seit Jahrzehnten vorhandenen Bereich der ehrenamtlichen Vormundschaften und der Berufsvormundschaften weiter ausbauen und sucht ehrenamtlich engagierte Menschen, die eine Vormundschaft für ein Kind oder einen Jugendlichen übernehmen möchten. Gleichzeitig besteht auch die Möglichkeit, sich hauptberuflich der Führung von Vormundschaften zu widmen.

Kinder oder Jugendliche benötigen einen Vormund, wenn Eltern aufgrund von Tod, Krankheit oder Erziehungsunfähigkeit die elterliche Sorge nicht wahrnehmen können. Dies ist auch bei minderjährigen unbegleiteten Ausländern, die ohne Elternteil nach Deutschland einreisen, der Fall. Ehrenamtliche Vormünder sind meistens nur für einen einzigen jungen Menschen zuständig. Als Ehrenamtlicher gibt es zeitlich bessere Möglichkeiten in Beziehung mit einem Kind oder einem Jugendlichen zu treten und auf die individuellen Bedürfnisse des jungen Menschen einzugehen und sich zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichens einzusetzen. Berufsvormundschaften sind auch möglich, wobei hier mindestens elf Fälle betreut werden müssen.

„Gesucht werden Personen, die sich sozial engagieren, gleichzeitig offen und sensibel sind und sich für die besonderen Bedürfnisse und Belange eines Mündels einsetzen möchten“, erklärt Juliane Kretschmann, Fachdienstleiterin im Bereich der Vormundschaft, Beistandschaft sowie Unterhaltsvorschuss. „Ehrenamtliche und Berufsvormünder bringen Lebenserfahrung, Begabungen und Qualifikationen aus den beruflichen Hintergründen mit, die für junge Menschen Orientierung bedeuten und besonders wertvoll sein können“, so Kretschmann weiter. Eine Aufnahme des jungen Menschen im Haushalt des Vormundes oder des Pflegers ist nicht vorgesehen.

In einigen Fällen werden nur Teilbereiche der elterlichen Sorge entzogen – man spricht dabei von einer „Pflegschaft“. Mögliche Bereiche sind hierbei die Regelung von schulischen Angelegenheiten, die Sicherstellung der medizinischen Versorgung, die Regelung finanzieller Angelegenheiten oder die Korrespondenz mit Behörden. Auch die Regelung von asyl- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten können dabei von Belang sein. Kretschmann erläutert: „Interessierte werden im Vorfeld auf die verantwortungsvolle Aufgabe umfassend vorbereitet. Dafür stehen gezielte Schulungs- und Beratungsangebote bereit.“

Als Vormund besteht Anspruch auf eine Vergütung gegenüber dem Familiengericht. Ehrenamtliche Vormünder erhalten eine Fallpauschale. Als Berufsvormund erfolgt die Abrechnung auf Basis der Vorgaben des Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetzes.

Interessenten für eine ehrenamtliche Vormundschaft oder eine Berufsvormundschaft können sich melden unter 06261 84 2020 oder per Mail juliane.kretschmann@neckar-odenwald-kreis.de.

Autor:

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis

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