Neckar-Odenwald-Kreis
Landratsamt zieht erste Bilanz zu Meldungen aufgrund einrichtungsbezogener Impfpflicht
Mosbach. Gemäß der im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegten einrichtungsbezogenen Impfpflicht mussten betroffene Einrichtungen dem Gesundheitsamt in den vergangenen Wochen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter melden, die bis zum 15. März keinen Nachweis über ihre Immunisierung oder kein glaubhaftes ärztliches Attest über eine Kontraindikation für die Impfung vorgelegt haben. Die gemeldeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden dann vom Gesundheitsamt angeschrieben und aufgefordert, die Nachweise zu erbringen.
Nun zieht das Gesundheitsamt eine vorläufige Bilanz der Meldungen: So wurden nach einer ersten Prüfung 394 Personen aus 84 Einrichtungen angeschrieben. Davon arbeiten 92 Personen in Pflegeheimen, 91 Personen in Kliniken, 19 Personen in Arztpraxen, 192 Personen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie in sonstigen medizinischen Einrichtungen. Einrichtungen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter komplett geimpft sind, müssen keine Meldung an das Gesundheitsamt abgeben.
Zu berücksichtigen ist zudem, dass der Meldeprozess nicht abgeschlossen ist, da beispielsweise Personen nachgemeldet werden müssen, die nicht geimpft sind, aber derzeit noch einen Genesenen-Status haben. Umgekehrt werden sich vermutlich aufgrund der starken Infektionswelle im Kreis, die auch vor den Einrichtungen im Gesundheitswesen nicht haltgemacht hat, einige der oben genannten Personen inzwischen infiziert haben und entsprechend einen Genesenen-Status erhalten.
Werden in der genannten Frist die erforderlichen Nachweise nicht vorgelegt oder keine Impfserie begonnen, richtet sich das Vorgehen des Gesundheitsamtes nach dem Handlungsleitfaden des Sozialministeriums für die Gesundheitsämter zum Gesetz zur Stärkung der Impfprävention. Aus diesem Leitfaden geht hervor, dass das Sozialministerium zunächst ein Bußgeld für angemessen hält. Daran wird sich das Gesundheitsamt orientieren und auf jeden Fall mit größtmöglichem Augenmaß vorgehen.
Das Gesundheitsamt appelliert in diesem Zusammenhang an alle, die sich bisher noch nicht haben impfen lassen, dies auch schon mit Blick auf den Herbst dringend noch zu tun. Die Impfungen schützen in der Regel nachgewiesenermaßen vor schweren Verläufen und tragen so dazu bei, dass trotz Impfung infizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen rasch und bei guter Gesundheit wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können.
Umfassende Beratungsangebote zu den verschiedenen Impfstoffen stehen auf allen Ebenen bereit. Unter anderem bietet das Sozial- und Gesundheitsministerium am Dienstag, den 5. April von 18.00 bis 20.30 Uhr eine mehrsprachige Informationsveranstaltung zur Corona-Schutzimpfung mit Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft sowie der Kinder- und Jugendmedizin unter www.dranbleiben-bw.de an. Im Neckar-Odenwald-Kreis gibt zudem weiterhin ein mobiles Impfteam, das auf Anforderung (unter E-Mail: Impfstuetzpunkt-MIT@neckar-odenwald-kreis.de) in Einrichtungen oder Städten und Gemeinden eingesetzt werden kann.
Autor:Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis |
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