Beratungsstelle im Landkreis
IBB-Stelle mit neuer Adresse und Telefonnummer
Mosbach. Seit Einrichtung der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle im Neckar-Odenwald-Kreis (IBB-Stelle) war die die Einrichtung in Mosbach in der Farbgasse 18 untergebracht. Dort war man Untermieter beim Kinderschutzbund. Da die Räumlichkeiten unter anderem für den Kinderschutzbund sehr beengt waren, gab es nun räumliche Veränderungen.
Deshalb ist die IBB-Stelle ab sofort in anderen Räumlichkeiten untergebracht und zwar als Untermieter bei der Suchtberatungsstelle. Die neue Adresse lautet:
Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle im Neckar-Odenwald-Kreis, Ölgasse 5,
74821 Mosbach. Gleichzeitig musste auch die Telefonnummer geändert werden in 06261 6740837.
Nichts hat sich dadurch an der Erreichbarkeit der Stelle geändert. Durch den wöchentlich wechselnden Telefondienst zwischen den bestellten Teammitgliedern ist die IBB-Stelle kontinuierlich erreichbar. Ein Anrufbeantworter ist Tag und Nacht geschaltet und die Betroffenen werden zeitnah von einer der Mitarbeiterinnen oder einem der Mitarbeiter zurückgerufen. Zudem kann man sich über kontakt@ibb-nok.de mit der Stelle in Verbindung setzen.
Die IBB-Stelle ist eine Anlaufstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörige. Für psychisch Kranke und deren Angehörige stehen im Team der IBB-Stelle mehrere Ansprechpersonen zur Verfügung, die ihre Kenntnisse und Erfahrungen für die jeweilige Anfrage miteinbringen können. Dadurch können in die Beratung die verschiedenen Perspektiven der einzelnen Team-Mitglieder mit einfließen: Das Team besteht aus einer Person mit Psychiatrieerfahrung, einem Angehörigen von Menschen mit psychischen Erkrankungen, einer Person mit fachlichem Hintergrund sowie dem Patientenfürsprecher.
Die erfahrenen und geschulten Mitarbeiter der IBB-Stelle geben Auskunft über eine möglichst wohnortnahe Versorgung sowie individuelle Unterstützungsmöglichkeiten und arbeiten bei konkreten Beschwerden auf eine Problemlösung hin. Sie verstehen ihre Tätigkeit als unabhängige Vermittler, beraten kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht. Grundlage für die Arbeit der IBB-Stelle ist das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG), das im Januar 2015 in Baden-Württemberg in Kraft getreten ist. Eine Rechtsberatung kann die Stelle nicht leisten.
Zusätzliche Informationen zur IBB-Stelle gibt es auf der Homepage des Neckar-Odenwald-Kreises unter „Beratungsstellen“ (www.neckar-odenwald-kreis.de).
Autor:Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis |
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