Untere Wasserbehörde des Landratsamts:
Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten müssen bis Januar 2023 nachgerüstet werden
Neckar-Odenwald-Kreis. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, welchen Schaden Hochwasserereignisse herbeiführen können. Gerade Heizöl birgt bei Hochwasserereignissen ein großes Gefahrenpotenzial für Mensch und Umwelt. Heizöltanks können bei Hochwasser schnell auftreiben, zusammengedrückt oder in sonstiger Weise beschädigt werden, sodass Heizöl ausläuft. Auslaufendes Heizöl führt nicht nur zu erheblichen Gebäudeschäden, sondern auch zu Gewässer- und Bodenverunreinigungen und somit auch zu unkalkulierbaren Kosten für den Betreiber. An Heizölverbraucheranlagen werden deshalb in Überschwemmungsgebieten höhere Sicherheitsansprüche gestellt.
Die Untere Wasserbehörde des Landratsamts weist deshalb darauf hin, dass Heizölverbraucheranlagen, die bereits am 5. Januar 2018 in festgesetzten oder in vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten vorhanden waren, vom Betreiber bis zum 5. Januar 2023 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachgerüstet werden müssen. Betroffene Gebäudebesitzer werden gebeten, sich zur Umsetzung rechtzeitig an entsprechende Fachbetriebe zu wenden. Karten zu den festgesetzten Überschwemmungsgebieten können bei den Städten und Gemeinden eingesehen werden.
Eine nicht rechtzeitige oder nicht in der vorgeschriebenen Weise nachgerüstete Heizölverbraucheranlage stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Bußgeldrahmen liegt hier zwischen 5.000 und 10.000 Euro.
Autor:Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.