Windpark Kornberg:
Erörterungstermin als Online-Konsultation
Mosbach. Mit Blick auf die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen und Risiken hat das Landratsamt entschieden, dass der im Rahmen der Genehmigungsverfahren für den Windpark Kornberg anberaumte Erörterungstermin nicht in Präsenz, sondern als Online-Konsultation gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz) durchgeführt wird. Im Rahmen der Online-Konsultation werden den Personen, die Einwendungen erhoben haben, die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen über die Internetseite des Landratsamts zugänglich gemacht. Sie erhalten die Möglichkeit, sich zu den Erwiderungen der Vorhabenträgerinnen zu ihren Einwendungen gegebenenfalls nochmals schriftlich zu äußern. Eine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit wird hierdurch jedoch nicht eröffnet.
Der Zeitpunkt der Durchführung der Online-Konsultation steht derzeit noch nicht fest. Er wird rechtzeitig öffentlich bekanntgemacht. Personen, die Einwendungen erhoben haben beziehungsweise deren Bevollmächtigte/Beistände, werden über die Durchführung der Online-Konsultation und deren Ablauf individuell benachrichtigt. Der ursprünglich für Juli in der Erftalhalle in Hardheim vorgesehene Erörterungstermin konnte aufgrund der Vielzahl der Einwendungen nicht durchgeführt werden.
Autor:Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis |
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