Erhalt klimastabiler Wälder:
Bodenschutzkalkung im Landkreis ab Montag, 17. Juli
Neckar-Odenwald-Kreis. Die seit mehreren Jahren bewährte Bodenschutzkalkung in den Wäldern des Kreises findet erneut vom 17. Juli bis 11. August statt. Ausgewählt wurden Waldflächen der Gemeinde Neunkirchen (Gemarkungen Neunkirchen und Neckarkatzenbach), der Gemeinde Aglasterhausen (Gemarkungen Michelbach und Aglasterhausen) sowie der Gemeinde Schwarzach (Gemarkungen Ober- und Unterschwarzach).
Bei der Bodenschutzkalkung von Waldböden wird ein natürliches Dolomit-Gesteinsmehl ausgebracht, dem Wasser und teilweise auch Holzasche beigemischt ist. Die Ausbringung der Kalkgemische mildert die Versauerung der Böden ab und unterstützt in diesem die natürlichen Regenerationsprozesse. Sie wirkt sich positiv auf Boden, Waldernährung und Waldvitalität sowie auf das Trinkwasser aus. Durch die Bodenschutzkalkung wird nachweislich eine vielfältige Zusammensetzung der Bodenlebewesen gefördert. Auch Auswirkungen des Klimawandels auf das Waldökosystem werden hierdurch abgefangen. „Gesunde Wälder und belebte Böden sind natürliche Wasserfilter und Garant für sauberes Trinkwasser. Die Bodenschutzkalkung stärkt die Lebensgemeinschaft Wald“, fasst der Leiter des Fachdienstes Forst Steffen Meyer die Maßnahme zusammen.
Im Zuge der Ausbringung der Kalkgemische kommt es örtlich und zeitlich begrenzt zu einer Staubentwicklung. Die Kalkungsgemische werden dieses Jahr mittels speziell ausgerüsteter Fahrzeuge vom Boden aus ausgebracht. Eine Ausbringung per Hubschrauber erfolgt nicht. Eine gesundheitliche Gefährdung für Menschen durch das Kalksgemische besteht nicht.
Die Bevölkerung wird gebeten, ausgeschilderte Waldsperrungen in den betroffenen Waldgebieten unbedingt zu beachten. Nach Abschluss der Kalkungsmaßnahme werden diese zeitnah wieder aufgehoben.
Die Europäische Union fördert die Bodenschutzkalkung für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer von Waldflächen unter 30 Hektar mit 100 Prozent der entstehenden Nettokosten. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer von Waldflächen über 30 Hektar werden mit 90 Prozent der Nettokosten gefördert.
Die Auswahl der Flächen erfolgte auf wissenschaftlicher Basis sowie durch gewonnene Bodenproben. Die Organisation und Umsetzung der Bodenschutzkalkung geschieht in enger Abstimmung von oberer und unterer Forstbehörde mit der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg, der örtlich zuständigen unteren Wasserbehörde und Naturschutzbehörde. Standorte und Lebensstätten kalkungssensitver Arten werden von der Maßnahme ausgeschlossen. Federführend verantwortlich ist hierbei die untere Forstbehörde. Dort sowie beim zuständigen Forstrevierleiter sind auch nähere Informationen zur geplanten Bodenschutzkalkung im Kleinen Odenwald erhältlich.
Autor:Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis |
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