Flurneuordnung Schefflenz-Oberschefflenz:
Bau einer Totholzpyramide als Ausgleichsmaßnahme

Die Totholzpyramide im Gewann „Birkig“ bei Oberschefflenz.
 | Foto: Landratsamt

Schefflenz. In der Flurneuordnung Schefflenz-Oberschefflenz (Nord) wird zurzeit in den Gewannen Bernsbrunnen und Hohenrain das erste Bauprogramm umgesetzt. Wenngleich dies zu Verkehrsbehinderungen führt, bewirken die Baumaßnahmen langfristig eine deutliche Verbesserung für den Verkehr. Die Wege werden nicht nur ertüchtigt, sondern zusätzlich verbreitert und somit für die immer größer werdenden landwirtschaftlichen Maschinen besser nutzbar. Gleichzeitig entschärft der Ausbau potenzielle Konflikte zwischen Spaziergängern, Radfahrern und landwirtschaftlichem Nutzverkehr. Das gegenseitige Ausweichen der Verkehrsteilnehmer wird somit deutlich erleichtert.

„Trotz dieser offensichtlichen Vorteile kann es durch Maßnahmen der Flurneuordnung auch zu Eingriffen in Natur und Landschaft kommen. Unvermeidbare Eingriffe werden jedoch durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen“, erläutert Stefanie Müller vom Fachdienst Flurneuordnung und Landentwicklung beim Landratsamt. Das Spektrum der Ausgleichsmaßnahmen im Flurneuordnungsverfahren reiche von Obstbaumpflanzungen über die Anlage Rebhuhn-gerecht gestalteter Flächen bis hin zum Bau von sogenannten „Totholzpyramiden“. Die Erstellung einer Totholzpyramide fand vor kurzen im Gewann „Birkig“ statt.

Aufgrund der für 2024 geplanten Verbreiterung der ehemaligen Gemeindeverbindungsstraße nach Heidersbach mussten drei überalterte, totholzreiche Obstbäume entfernt werden. Als Ersatz werden im Herbst 2024 zehn Obstbäume entlang der Straße gepflanzt. Zusätzlich wurde aus den Stämmen der gefällten Bäume eine „Totholzpyramide“ errichtet. Hierzu schichtete man totholz- und fäulnissreiche Stamm- und Astpartien pyramidenförmig auf und sicherte die Struktur durch eine Befestigung mit Metallbändern. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Spalten und Höhlen sowie das modernde Holz dauerhaft für diverse Tierarten zu erhalten. Während die höhlen- und spaltenartigen Strukturen der Stämme wertvolle Lebensräume für Vogel- bzw. Fledermausarten darstellen, kann das verrottende Holz Käfern als Lebensraum dienen. Gerade für die wenig mobilen totholzbewohnenden Käferarten stellt der Verlust von besonntem, moderndem Holz eine wichtige Gefährdungsursache dar. Besonders hervorzuheben ist, dass eine Untersuchung der Bäume den Nachweis einer geschützten Käferart erbrachte und dass deren vollständige Larvenentwicklung durch die Erstellung der Totholzpyramide gesichert werden kann.

Um die Maßnahme dem interessierten Spaziergänger näher zu bringen, wird im Laufe der nächsten Wochen an der Totholzpyramide im Gewann „Birkig“ ein Informationsschild angebracht (Grünweg nördlich der Obstbaumkultur beim Friedhof Oberschefflenz). Das Schild erläutert die Funktion höhlenreicher Baumstämme sowie das Ziel der Maßnahme.

Es wird von Seiten der Flurneuordnung explizit darauf hingewiesen, dass die Totholzpyramide aus tendenziell brüchigem Holz besteht und die Stämme zwar eingegraben, aber nicht einbetoniert sind. Die Absperrung ist zu respektieren, ein Betreten der Fläche ist zu unterlassen. Dies gilt insbesondere für Kinder, für die das Klettern auf der Pyramide gefährlich sein kann.

Autor:

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis

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