Nach Sturmtief "Sabine"
Weiterhin akute Gefahrensituation in den Wäldern
Neckar-Odenwald-Kreis. Sturmtief „Sabine“ sorgte in den vergangenen Tagen auch bei den Fachdiensten Straßen und Forst des Landratsamtes für viel Arbeit. Denn die meisten Behinderungen gab es durch Bäume, die der Sturm quer über Straßen legte. Straßenmeistereien und Feuerwehren konnten die Behinderungen auf vielen Straßen schnell beseitigen, andere Straßen mussten längerfristig gesperrt werden. Mitarbeiter aller Forstreviere im Kreis und der Straßenmeistereien bemühten sich, diese Strecken dann im Laufe des Dienstags zu räumen und Gefahrstellen durch angebrochene Bäume zu beseitigen. Derzeit sind lediglich noch die Landesstraße 518 zwischen Walldürn und Gerolzahn und die Kreisstraße 3921 von Reisenbach (Abfahrt Reisenbach-Grund) bis zur Gaimühle gesperrt.
Die Schäden im Wald sind nach einer ersten Bewertung der Forstbehörde des Neckar-Odenwald-Kreises deutlich sichtbar, aber nach bisherigem Kenntnisstand nicht katastrophal. Flächenhafte Würfe sind die Ausnahme, Bruch-, Einzel- und so genannte Nesterwürfe überwiegen. Die ungefähre Masse der angefallenen Schadholzmengen wird momentan durch die forstlichen Fachkräfte erhoben. Das Hauptaugenmerk in der Sturmereignisbewältigung liegt noch in der Zugänglichmachung der Wälder. Erst im Nachgang hierzu wird daher das gesamte Schadausmaß ersichtlich werden.
In diesem Zusammenhang weist die Forstbehörde auf die akute Gefahrensituation hin, die nach wie vor in den Wäldern besteht. Dort können Bäume unverhofft umstürzen oder hängengebliebene Kronenteile und Äste zu Boden fallen. Waldspaziergänge sollten deshalb in den nächsten Tagen unbedingt unterlassen werden, Waldparkplätze und Parkflächen entlang Waldrändern sind zu meiden. Für während der Holzaufarbeitung ohnehin gesperrte Waldwege gilt absolutes Betretungsverbot.
Private Waldbesitzer, die Sturmschäden aufarbeiten wollen, werden zu besonderer Vorsicht aufgefordert, da die Bedingungen im Sturmholzverhau außerordentlich gefährlich sind. Entsprechende Unfallverhütungsvorschriften sind strikt zu beachten. Die Forstbetriebsleitungen und örtlich zuständigen Forstreviere beraten gern.
Autor:Stefan Rüttiger aus Miltenberg |
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