Förderung des Feuerwehrwesens
Unterstützung für die Feuerwehren im Neckar-Odenwald-Kreis
Neckar-Odenwald-Kreis. Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Feuerwehren im Neckar-Odenwald-Kreis mit einer Fördersumme von rund 1.290.000 Euro. Von den Landeszuwendungen entfallen rund 956.400 Euro auf Projektförderungen. Bei den restlichen knapp 333.500 Euro handelt es sich um Pauschalförderungen. Der Investitionsschwerpunkt liegt in diesem Jahr deutlich bei den Baumaßnahmen der Feuerwehren und der Umrüstung auf den Digitalfunk.
Die Aufgabe, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten obliegt nach dem Feuerwehrgesetz den Gemeinden. Unterstützung bei der Umsetzung dieser Aufgaben erhalten sie im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen vom Land Baden-Württemberg in Form von finanziellen Mitteln.
„Wenn es darum geht große Investitionen zu tätigen, stoßen die Gemeinden regelmäßig an ihre finanziellen Grenzen. Vor diesem Hintergrund freut es mich besonders, dass auch in diesem Jahr wieder alle Förderanträge bewilligt werden können und so zumindest ein kleiner Teil zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehren in unserem Kreis beigetragen werden kann“, betont Jörg Kirschenlohr, Kreisbrandmeister des Neckar-Odenwald-Kreises, der in diesem Zug dem Land seinen Dank aussprach.
Folgende Beschaffungen werden im Jahr 2024 mit einer Förderung nach der Verwaltungsvorschrift gefördert:
• Alle 27 Gemeinden, Handsprechfunkgeräte Digitalfunk (233.000 €)
• Aglasterhausen, Neubau Feuerwehrhaus (175.000 €)
• Buchen, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (96.000 €)
• Elztal, Neubau Feuerwehrhaus (120.000 €)
• Fahrenbach, Mannschaftstransportwagen (13.000 €)
• Schwarzach, Neubau Feuerwehrhaus (175.000 €)
• Waldbrunn, Umbau und Erweiterung Feuerwehrhaus (45.000 €)
• Walldürn, Umbau und Erweiterung Feuerwehrhaus (45.000 €)
• Walldürn, Netzersatzanlage (54.409 €)
Zusätzlich haben die Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis Pauschalförderungen in Höhe von 286.740 Euro für Angehörige einer Einsatzabteilung sowie 46.680 Euro für Angehörige der Jugendfeuerwehr erhalten. Die Zuwendungen werden vorrangig für Zwecke der Ausbildung und der Beschaffung von Dienstkleidung und Schutzausrüstung genutzt.
Hintergrundinformation:
Die Verteilung und Zuweisung der Haushaltsmittel erfolgt durch das Innenministerium und die Regierungspräsidien auf Grundlage einer Prioritätenliste, die die Landratsämter im Vorfeld übersenden. Bewilligungsstelle der Landesförderungen ist für kreisangehörige Gemeinden das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis. Die Fördermittel werden aus dem Landesanteil am Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer gewährt.
Autor:Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis |
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