Polizeibericht
Randalierer rastet aus
Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 01.07.2019
Mosbach:
Zu einem Mann, der in der Mosbacher Innenstadt Pflanzen zerstörte, Unbeteiligte anschrie und danach eine Passantin angriff, mussten Beamte des Polizeireviers Mosbach am Samstagabend, gegen 22.20 Uhr anrücken. Der 28-Jährige hatte aus unbekannten Gründen eine Pflanze sowie mehrere Pflanzstiele beschädigt und sich in der Hospitalgasse auf den Boden gelegt. Als drei junge Frauen an dem Mann vorbeigingen, sprang er auf und schrie die 19- und 22-Jährigen an. Eine couragierte Passantin bat den Störenfried dies zu unterlassen und wurde dadurch zu seinem Ziel. Der Randalierer griff die Frau an und verletzte sie leicht. Familienangehörige der Frau und ein weiterer Passant konnten den Angriff dann unterbinden. Die Passantin wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Dieses konnte sie nach ambulanter Behandlung wieder verlassen.
Beim Eintreffen der ersten Polizeistreife folgte der Angreifer zunächst den Anweisungen der Beamten und legte sich auf den Boden. Beim Eintreffen einer weiteren Streife wurde der Mann schlagartig aber wieder aggressiv und versuchte auch die Polizeibeamten zu verletzen und sich aus den Haltegriffen zu befreien. Aufgrund der vorangegangenen Angriffe und da sich der 28-Jährige nicht beruhigte, musste er in Gewahrsam genommen werden. Dort ließ er seinen Aggressionen weiterhin freien Lauf, versuchte die Beamten zu verletzten und beleidigte die Polizisten fortwährend.
Die Gewahrsamszelle setzte der Mann unter Wasser, indem er Kleidung in die Toilette stopfte und immer wieder die Spülung betätigte. Außerdem verschmierte der Wüterich die Zellenwänden mit seinen Exkrementen und beschädigte die Sprechanlage. Entlassen werden konnte der Mann dann erst gegen 9 Uhr, nachdem er sich einigermaßen beruhigt hatte. Warum der Mann so ausgerastet ist, steht noch nicht fest. Der Mann sieht nun mehreren Anzeigen, unter anderem wegen der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil der Passantin, des Angriffs und der Beleidigung gegen die Polizeibeamten und einer Sachbeschädigung entgegen. Außerdem muss er die Kosten für die Übernachtung in der Gewahrsamseinrichtung und deren Reinigung tragen.
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