Tabak-Testkäufe des Landratsamts und der Polizei
Präventive Maßnahme der Kommunalen Kriminalprävention
Neckar-Odenwald-Kreis. Im Rahmen der Kommunalen Kriminalprävention wurden im Kreisgebiet im Juli erstmals Tabak-Testkäufe durchgeführt. In Begleitung von Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Heilbronn, Referat Prävention, Außenstelle Mosbach und der Koordinierungsstelle für die Kommunale Kriminalprävention des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreises prüften jugendliche Testkäufer des Landratsamts, ob beim Verkauf von Tabakwaren wie nikotinhaltigen Zigaretten und „Vapes“ das Jugendschutzgesetz eingehalten wird. Die Verkäufer und Verkäuferinnen sind verpflichtet, sich beim Tabakwarenkauf im Zweifelsfall einen Ausweis zeigen zu lassen und die Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse nicht an Minderjährige abzugeben. Das Ergebnis der Testkäufe in Supermärkten und Tankstellen war aus Sicht der Prävention nicht zufriedenstellend: bei mehr als der Hälfte der Testkäufe kam es zu Beanstandungen.
Einige der Verkäuferinnen und Verkäufer machten nicht zum ersten Mal die Erfahrung eines Testkaufs. Alle getesteten Unternehmen, die sich korrekt verhalten haben, bekamen von der Kommunalen Kriminalprävention ein schriftliches Lob. Im Beisein der Marktleitung wurde der Dank für die vorbildliche Vorgehensweise ausgesprochen. So auch der Henri Tösel von der Elan-Tankstelle in Mosbach und Michaela Koller von der Herm-Tankstelle in Mosbach. Beide Verkäufer verhielten sich vorbildlich, verlangten den Personalausweis und gaben nach Kontrolle des Alters keine Tabakwaren an die Jugendlichen ab.
Mit dem Verkaufspersonal und den Marktleitungen, wo es zu Beanstandungen kam, wurde ein Aufklärungsgespräch geführt. In diesen Fällen wird es zudem eine Geldbuße geben. Einige Male verhielt sich das Verkaufspersonal anfänglich korrekt und verlangte den Ausweis der Testperson, gab dann aber trotzdem die Tabakwaren dann an die jugendlichen Käufer ab. In etlichen Fällen wurden die Tabakwaren aber auch ohne zu Zögern verkauft. Einen Grund für dieses Verhalten sehen die Verantwortlichen bei Polizei und Landratsamt auch im Zeitdruck, dem das Personal an den Kassen ausgesetzt ist. Die Verkäuferinnen und Verkäufer wurden deshalb nochmals eindringlich darum gebeten, sich für die Ausweiskontrolle die nötige Zeit zu nehmen und auf die vorhandenen Hilfsmittel wie die Displayanzeige an der Kasse zurückzugreifen, die eine korrekte und schnelle Altersberechnung erleichtern.
Das Ergebnis zeigt, dass präventive Maßnahmen notwendig sind. Bei unter 18-Jährigen wird der Grundstein für das spätere Rauch- und Suchtverhalten im Erwachsenalter gelegt. Bei Jugendlichen bedingt der Konsum von Nikotin unter anderem Gesundheitsschäden, wie Atemwegsbeschwerden und Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauferkrankungen sowie Krebs. Der Leiter der Referats Prävention der Außenstelle Mosbach Marius Müller und die Geschäftsbereichsleiterin der Zentralstelle beim Landratsamt Marion Günther sehen daher weiterhin Sensibilisierungsbedarf bei den Verkaufsstellen von Tabakwaren im Neckar-Odenwald-Kreis. „Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig kontrollieren! Ziel der Testkäufe ist die Sensibilisierung zum Einhalten des Jugendschutzes, was im Interesse aller Verkaufsstellen liegen sollte“, so die beiden Verantwortlichen der Aktion.
Hintergrundinfo:
- In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden (§ 10 Abs. 1 JuSchG)
- Die Altersgrenze wurde zum 1.9.2007 von 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt.
Autor:Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.