Polizeibericht
Neckar-Odenwaldkreis | Zeugen gesucht, 8.000 Euro Schaden verursacht
Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 05.07.2021
Neckarzimmern: Unfallflucht - Zeugen gesucht
Auf Sachschaden in Höhe von rund 1.000 Euro bleibt die Halterin eines Renaults sitzen, wenn nicht geklärt werden kann, wer zwischen Donnerstag, 17 Uhr, und Freitag, 17 Uhr, im oberen Weinbergweg in Neckarzimmern gegen den Wagen gefahren ist. Das Fahrzeug wurde an der hinteren Stoßstange beschädigt. Statt sich jedoch bei der Geschädigten zu melden oder die Polizei zu rufen, fuhr die unbekannten Person davon. Aus diesem Grund sucht das Polizeirevier Mosbach, Telefon 06261 8090, nun nach Zeugen, die den Unfall beobachten haben oder sachdienliche Hinweise geben können.
Billigheim: 8.000 Euro Schaden verursacht und davongefahren - Zeugen gesucht
Einen Schaden in Höhe von etwa 8.000 Euro verursachte eine bislang unbekannte Person am Samstag in der Straße Unterer Frohnengrund in Billigheim-Sulzbach. Die Person kollidierte gegen 16.00 Uhr auf dem Parkplatz eines Discounters mit ihrem Fahrzeug vermutlich beim Ein- oder Ausparken mit dem Renault Megane eines 34-Jährigen. Der Mann bleibt nun auf dem Schaden sitzen, sollte der Unfallverursacher nicht gefunden werden. Zeugen, die den Unfall gesehen haben oder Hinweise auf den Verursacher geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Mosbach, Telefonnummer 06261/ 809-0, zu melden.
Buchen: Nach Parkplatzrempler einfach weitergefahren
Vermutlich unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand ein Mann, als er am Samstagvormittag auf dem Parkplatz eines Supermarkts in der Buchener Carl-Benz-Straße gegen einen Citroen gefahren ist. Bei dem Unfall entstand Sachschaden in Höhe von rund 1500 Euro. Nach dem Unfall fuhr der 56-Jährige zunächst davon. Aufgrund eines Hinweises konnte der Mann rasch ermittelt werden. Bei der der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass der Mann nach Alkohol roch. Aufgrund der Testergebnisses von mehr als zwei Promille musste der Mann die Beamten zur Entnahme einer Blutprobe begleiten. Er muss sich nun nicht nur wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten, sondern sieht zudem einer Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung entgegen.
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