Schirmherr Dr. Achim Brötel
Beispielhaftes Bauen Neckar-Odenwald-Kreis 2015 – 2024 ausgelobt - Einreichungsfrist verlängert bis 6. September

Die Einreichungsfrist wurde bis 6. September 2024 verlängert. | Foto: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis

Gemeinsame Pressemitteilung der Architektenkammer Baden-Württemberg und des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis

Stuttgart/Neckar-Odenwald-Kreis. In Zusammenarbeit mit dem Landratsamt lobt die Architektenkammer Baden-Württemberg das Auszeichnungsverfahren „Beispielhaftes Bauen im Neckar-Odenwald-Kreis 2015 – 2024“ aus. Schirmherr ist Landrat Dr. Achim Brötel. Gesucht werden realisierte Objekte aus den Bereichen Wohnen, Wohnumfeld, öffentliche Bauten, Industrie- und Gewerbebauten, Garten- und Parkanlagen, Innenraumgestaltungen sowie städtebauliche Projekte. Auch Umbauten und Umnutzungen gehören dazu.

„Sehr gerne übernehme ich die Schirmherrschaft für dieses Auszeichnungsverfahren, denn gut geplante und ausgeführte Bauprojekte beeinflussen jeden Tag unser Lebensgefühl. Sei es, weil man sich an gelungener Architektur von außen erfreut oder sie beim Arbeiten, Einkaufen und in der Freizeit von innen positiv aufnimmt“, so Landrat Dr. Achim Brötel und ergänzt: „Übrigens kann beispielsweise auch eine umgenutzte Scheune als Beitrag eingereicht werden – also keineswegs nur spektakuläre Neubauprojekte.“

Eine Auszeichnung erhalten Einreichungen, die beispielgebend für die Architektur und Stadtgestaltung in unserem Alltag sind, die Positives für das Wohlbefinden und das Zusammenleben von Menschen leisten. Das Ziel des Auszeichnungsverfahrens ist, beispielhafte Architektur aufzuspüren und ihr ein Forum zu bieten. Denn zahlreiche Bauten, die sonst unbeachtet blieben, haben den Blick der Öffentlichkeit verdient.

Zur Teilnahme sind alle Bauherrinnen und Bauherren eingeladen, die gemeinsam mit einer Architektin oder einem Architekten gebaut haben. Aber auch alle Kammermitglieder – aus den Bereichen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung – sind zur Einreichung aufgefordert. Unabhängig davon, wer die Initiative ergreift: Die Auszeichnung geht an beide Partner. Denn Baukultur kann nur dort entstehen, wo sich Bauherrschaft und Planende gemeinsam für eine umweltgerechte und vor allem am Menschen orientierte Lösung der Bauaufgabe engagieren.

Die prämierten Objekte werden im Internet (www.akbw.de/objekte), in der App Architekturführer Baden-Württemberg und einer Broschüre umfangreich dokumentiert. Zudem erhalten die Bauherrinnen und Bauherren sowie Architektinnen und Architekten im Rahmen einer Feierstunde Urkunden überreicht. Auch eine Plakette zur Befestigung am Bauwerk gehört zur Auszeichnung. Das letzte Verfahren „Beispielhaftes Bauen“ im Neckar-Odenwald-Kreis fand 2015 statt. Elf Objekte erhielten damals eine Prämierung.

Die Einreichungsfrist wurde bis 6. September 2024 verlängert, detaillierte Auslobungsunterlagen finden sich unter www.akbw.de/azv-ausschreibungen.htm.

Ansprechpartnerin bei Rückfragen oder bei Interesse an Bildmaterial: Carmen Mundorff, Telefon 0711 2196-140, carmen.mundorff@akbw.de

Download Logo-Paket Beispielhaftes Bauen: www.akbw.de/azv-logopaket.zip

Autor:

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis

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