Einmündungsbereich „Hühnerberg“:
Neue Fußgängerlichtsignalanlage zwischen Buchen und Hettingen in Betrieb
Buchen-Hettingen. Im Zuge der viel befahrenen Landesstraße zwischen Buchen und Hettingen im Einmündungsbereich „Hühnerberg“ wurde im Auftrag des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis eine neue Fußgängersignalanlage erstellt. Diese war aus Gründen der Verkehrssicherheit, insbesondere durch die stark zunehmenden Fußgängerquerungsströmen aus dem Neubaugebiet, erforderlich geworden. Die bisherigen Sicherungsmaßnahmen wie Beleuchtung, Querungsinsel sowie Geschwindigkeitsreduzierung mit Blitzersäule waren von der Verkehrsschau als nicht mehr ausreichend eingestuft worden, sodass von der Verkehrsbehörde eine Fußgängersignalanlage angeordnet wurde.
Die Ausschreibung, Vergabe sowie Organisation der neuen Lichtsignalanlage wurde vom Fachdienst Straßen des Landratsamtes vorgenommen. Es wurden Tiefbauarbeiten, Signalmontage, Signaltechnische- und Softwarearbeiten hierfür notwendig.
Die Tiefbauarbeiten erforderten erhebliche Eingriffe und Umbauten an den bestehenden Geh- und Radwegen. Zusätzlich wurden sie durch die örtlich vorhandenen Versorgungsleitungen wie Gas-, Strom- und Datenleitungen für das Gebiet „Hühnerberg“ erschwert und verzögert. Neben Leitungsschutzmaßnahmen mussten die Mastfundamente angepasst werden, was unter anderem eine neue Statik erforderlich machte. Eine Mannheimer Firma stellte dann die Signalmaste sowie Steuergeräte. Sie führte auch die Montage und Softwarearbeiten durch. Parallel wurde die bisherige Querungshilfe rückgebaut sowie die Fahrbahnmarkierung angepasst. Die Arbeiten mussten unter Vollsperrung der Geh-und Radwege nach Buchen durchgeführt werden. Die Fußgänger- und Radfahrumleitung aus dem Baugebiet „Hühnerberg“ erfolgte örtlich. Für sie wurde eigens ein Notweg neben dem Baufeld angelegt, der wieder zurückgebaut wurde.
Die Objektbetreuung der Anlage obliegt dem Fachdienst Straßen des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis. Baulastträger ist das Land Baden-Württemberg. Die Kosten betragen rund 60.000 Euro und werden vom Land getragen.
Autor:Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis |
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