Polizeibericht
Raum Aschaffenburg | Kripo und Staatsanwaltschaft Aschaffenburg beweisen Ausdauer - Folgeermittlungen im Rauschgiftmilieu führen zu weiteren Haftbefehlen
Gemeinsame Presseerklärung des PP Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg vom 25.08.2022 - Bereich Untermain
Bereits im April hatten die Polizei und die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg in Haibach und Johannesberg Haftbefehle gegen einen 23-Jährigen und einen 25-Jährigen erwirken können. Den beiden wurde unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. Wie bereits berichtet, war den Ermittlungen der Fund von rund zehn Kilogramm Cannabisprodukten vorrausgegangen. Kripo und Staatsanwaltschaft ließen nicht locker. So konnten sie in der Folge Tatzusammenhänge herstellen und gegen weitere sechs Männer im Alter zwischen 21 und 26 Jahren Untersuchungshaftbefehle beantragen.
Anfang August schlugen die Ermittler schließlich mit einer konzertierten Durchsuchungsaktion zu. Zuvor hatten Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft intensive Ermittlungen im regionalen und hessischen Rauschgiftmilieu, auch mittels aufwändiger IT-forensischer Auswertungen, geführt.
Bereits am 31. Mai hatte die Polizei einen 21-Jährigen Mann aus dem Landkreis Aschaffenburg festgenommen, der im Rahmen der Untersuchungen in den Fokus der Rauschgiftfahnder gerückt war. Da sich gegen ihn schnell der dringende Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erhärtete, ordnete die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg die Vorführung beim Ermittlungsrichter an. Dieser folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und erließ einen entsprechenden Untersuchungshaftbefehl gegen den Mann.
Am Mittwoch, den 03. August 2022, haben schließlich Beamte der Kriminalpolizei Aschaffenburg mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei, der Zentralen Ergänzungsdienste Aschaffenburg sowie Spezialeinheiten der bayerischen Polizei mit einer Vielzahl an Einsatzkräften die Wohnungen von vier Tatverdächtigen im Stadtgebiet Aschaffenburg und eines Tatverdächtigen in Frankfurt durchsucht. Bei der Durchsuchung von insgesamt zehn Objekten stellten die Beamten eine Vielzahl an Beweismitteln sicher. Darunter befanden sich unter anderem rund ein Kilogramm Cannabisprodukte, Kokain im zweistelligen Grammbereich, geringe Mengen Ecstasy sowie verschreibungspflichtige Medikamente. Neben den Betäubungsmitteln konnten die Einsatzkräfte auch eine Schreckschusswaffe und weitere gefährliche Gegenstände auffinden. Zu dem Fund zählen auch mehrere zehntausend Euro mutmaßliches Drogengeld sowie hochwertige Luxusuhren und teure Markenkleidung im Gesamtwert von schätzungsweise mindestens 200.000 Euro, die dem aktuellen Kenntnisstand nach dem 23-jährigen Hauptbeschuldigten zuzuordnen sind.
Die Ermittler gehen aktuell davon aus, dass die Luxusartikel aus den Gewinnen der Rauschgiftgeschäfte stammen. Sowohl die Betäubungsmittel, die Luxusartikel und die weiteren Beweismittel wurden in der Folge beschlagnahmt.
Die fünf Tatverdächtigen wurden allesamt vorläufig festgenommen und wurden noch am gleichen Tag sowie am Tag darauf auf Anordnung der Staatsanwaltschaft dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ jeweils einen Untersuchungshaftbefehl gegen die Festgenommenen wegen des dringenden Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Der 23-jährige Haupttatverdächtige sowie ein ebenso mutmaßlich tatbeteiligter 23-Jähriger, beide Aschaffenburger, befinden sich inzwischen in Justizvollzugsanstalten. Gleiches gilt für den 26-jährigen Tatverdächtigen aus Frankfurt. Die gegen einen weiteren 23-Jährigen und ein 31-Jährigen, jeweils mit Wohnsitz in Aschaffenburg, erlassenen Untersuchungshaftbefehle wurden unter strengen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Den Tatverdächtigen wird insgesamt Handel mit Betäubungsmitteln im dreistelligen Kilogrammbereich über einen Zeitraum von Januar bis August vorgeworfen. Die noch andauernden Ermittlungen, insbesondere zur genauen Tatbeteiligung der einzelnen Personen, werden von der Kriminalpolizei in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg geführt.
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