Aktionszeitraum der Unterschriftenaktion vom 31.1. – 13.2.
Dass jemand bisher noch nichts vom Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ gehört hat, kann man sich kaum vorstellen, denn die Werbetrommel dafür wird schon lange auf allen Kanälen fleißig gerührt. Und das ist gut so! Auf der Presseveranstaltung am 23.01. in Obernburg, waren Vertreter der beiden Naturschutzverbände, Der Grünen, der ÖDP, der Linken und Angelika Lachmann von "Giftfrei im 3Ländereck" anwesend, die sich alle ehrenamtlichsehr engagieren und noch einmal betonten, wie wichtig doch dieser Schritt für unsere Umwelt und Zukunft sei. Die Unterschriftenaktion für die Bienenrettung geht ab Ende Januar in die heiße Phase. Die Forderungsliste ist lang – und die Bienen sind nur ein Teil davon. Vom 31. 01. - 13.02. liegen in den Rathäusern Unterschriftslisten für das Volksbegehren Artenvielfalt aus.
Wir haben die wichtigsten Fakten kurz für Sie zusammengefasst:
Was ist das Ziel?
Mehr als 25 Vertreter von Verbänden und Parteien der Region, gründeten am 19.12.2018 in Amorbach einen landkreisweiten Aktionskreis. Auch wenn die Aktion unter dem Schlagwort „Rettet die Bienen“ läuft, geht es dabei noch um eine Menge anderer Arten und umweltrelevante Themen. Ziel des Volksbegehrens ist unter anderem, die auf Agrochemie basierende Landwirtschaft auf den Prüfstand zu stellen. So sollen etwa ab 2030 mindestens 30 % der Anbauflächen in Bayern ökologisch bewirtschaftet werden. Des Weiteren sollen Biotopverbünde geschaffen und mindestens 10% der Naturflächen in Blühwiesen umgewandelt werden, um das dramatische Artensterben einzudämmen.
Mit dem Volksbegehren soll das Naturschutzgesetz verbessert und mehr Artenreichtum geschaffen werden. Allerdings hat das Volksbegehren nur dann Erfolg, wenn sich im entsprechenden Zeitraum, 10% der bayerischen Wahlberechtigten, das sind etwa 1 Mio. Menschen), in die Unterschriftenlisten in den örtlichen Rathäusern, eintragen.
Wo kann man sich eintragen?
Unterschriften können nur im jeweiligen Rathaus geleistet werden.
Wann kann man sich eintragen?
Eine Eintragung ist zu den üblichen Öffnungszeiten möglich. Einige der Rathäuser im Landkreis haben sich zu zusätzlichen Sonderöffnungszeiten bereiterklärt wie Elsenfeld, Erlenbach, Sulzbach und Amorbach. Fragen Sie bitte vor Ort nach. In der Verwaltungsgemeinschaft Bürgstadt werden Fahrgemeinschaften angeboten um aus den umliegenden Gemeinden ins Rathaus zu kommen.
Wer kann sich eintragen?
Stimmberechtigt ist, wer bei einer Landtagswahl wählen gehen darf.
Zum Eintragen muss der Personalausweis mitgebracht werden.
Was ist ein Volksbegehren?
Die Verfassung des Freistaats lässt zu, dass die Bevölkerung direkt - ohne Umweg über die von ihm gewählten Vertreter - einen Gesetzentwurf zur Abstimmung bringt. Damit ein Volksbegehren über eine Gesetzesänderung beim Bayerischen Landtag überhaupt eingereicht werden kann, sind zuerst einmal 1 Million Unterschriften nötig. (Unterschriftenaktion vom 31.1.-13.2.) Erst dann wird vom Bayerischen Landtag endgültig über den Antrag entschieden.
Der Aktionskreis bietet ab Januar Vorträge und viele Infostände an, um die Landkreisbürgerinnen und -bürger über die Ziele des Volksbegehrens zu informieren. Die Auftaktveranstaltung findet am 29. Januar um 20 Uhr in Obernburg im Pfarrheim Pia Fidelis statt.
Weitere Informationen zum Volksbegehren sind unter www.volksbegehren-artenvielfalt.de abrufbar.
Autor:Sylvia Kester aus Miltenberg |
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