VCD : Landkreis hat die beiden Buslinienbündel korrekt ausgeschrieben
VCD Aschaffenburg-Miltenberg: Landkreis hat Qualitätskriterien gesetzt- Busunternehmen haben keinen Nachprüfungsantrag gestellt

VCD Aschaffenburg- Miltenberg:
– Der Landkreis Miltenberg hat die Ausschreibung der beiden Buslinienbündel korrekt durchgeführt- Busunternehmen jammern auf hohem Niveau und nehmen nicht einmal die gesetzlichen Möglichkeiten in Anspruch

Zu den Fakten: Im Jahre 2019 haben die Busunternehmen sehr kurzfristig erklärt, dass man die Linienbündel nicht mehr eigenwirtschaftlich (= ohne Zuschuss des Landkreises) betreiben wolle. Daher musste der Landkreis die Preisvorstellungen der Unternehmen akzeptieren, wenn nicht das Angebot an sich in Frage gestellt worden wäre. Wären die Unternehmen bereit gewesen, die Bündel weiterhin ohne Zuschuss zu fahren, so wäre der Landkreis nicht gezwungen gewesen, ein wettbewerbliches Vergabeverfahren nach EU-Recht durchzuführen.
Bei den Vergabeunterlagen hat der Landkreis Miltenberg hat dabei auch verschiedene Qualitätskriterien in der Ausschreibung eingefügt, zum Beispiel das Vorhandensein eines „Betriebshofs“ im Landkreis Miltenberg, ein bestimmtes Lohnniveau, Barrierefreiheit, u.s.w.

Und im Ausschreibungsverfahren lieferte dann das Busunternehmen Hauck aus dem Landkreis Ansbach das günstigste Angebot (leider zum Nachteil der heimischen Busunternehmen).

Ganz wichtig ist folgender Sachverhalt: Die unterlegenen Bieter hatten das Recht, innerhalb von zwei Wochen eine Nachprüfung zu beantragen. Wenn dies gemacht wird, was nach gesicherten Informationen des VCD nicht der Fall war, erfolgt der Instanzenweg. Der VCD ist der Auffassung, dass zunächst die Regierung von Unterfranken den Nachprüfungsantrag erstmal auf "Vertretbarkeit" prüft und erst dann der Rechtsweg beschritten werden kann.

Hans Jürgen Fahn, Kreisvorsitzender des VCD Aschaffenburg-Miltenberg: „Die Unternehmer aus Miltenberg haben zwei Chancen versäumt: Sie haben kein eigenwirtschaftliches Angebot abgegeben und dann auch keinen Nachprüfungsantrag gestellt. Jetzt beschweren sie sich lauthals bei der Politik und hier bei der CSU.
.
Fahn und Christian Loos vom VCD Landesvorstand äußern sich auch zum Gewinner des Ausschreibungsverfahren: „Das Unternehmen Hauck aus dem Landkreis Ansbach ist auch kein Global Player, sondern ein Mittelständler wie die aus dem Landkreis Miltenberg. Vielleicht sollten die Unternehmen aus dem Landkreis Miltenberg eher die Zusammenarbeit mit der Firma Hauck suchen anstatt politisch den Landrat anzugreifen. Lt. Internetseite hat der Firmengründer die Firma an einen Unternehmer aus dem Allgäu verkauft und der hat wohl nun die Chance erkannt, welche sich durch den Wettbewerb im öffentlichen Nahverkehr ergibt.

Für den Landkreis Miltenberg ist es aus Sicht des öffentlichen Haushalts auch keine schlechte Lösung. Wäre man gezwungen, mit den vorhandenen Verkehrsunternehmen zusammenzuarbeiten, so würde dies wahrscheinlich zu einem höheren Zuschussbedarf und zu einer höheren Haushaltsbelastung führen. Wenn es durch den Wettbewerb
Einsparungen gibt, dann gibt dies dem Landkreis die Möglichkeit, das Angebot auf den betroffenen Linien auszubauen und somit eine Verbesserung für die Bürger zu
bewirken. Dies muss jetzt am besten in konstruktiver Zusammenarbeit des neuen Betreibers mit den Verkehrsunternehmen vor Ort und nicht im Rahmen einer aufgebauschten Konfrontation, welche keinen Beteiligten weiterhilft, geschehen.

Dr. Fahn erwartet abschließend, dass die örtlichen Verkehrsunternehmen nach dem ersten Ärger über die verlorene Ausschreibung, was natürlich sehr bedauerlich ist, nun wieder auf den Weg der Vernunft zurückfinden und sich die Bürger im Elsavatal und im Raum Miltenberg bald auf ein besseres Nahverkehrsangebot freuen können. Die anstehende Mobilitätswende erfordert ein attraktives Busangebot in der Region Spessart-Untermain.

Hintergrundinfos:
Dazu äußert sich Dr. Christian Loos, Landesvorstandsmitglied aus Unterfranken VCD und ÖPNV – Experte: „ Das EU-Vergaberecht hat sich seit über 20 Jahren entwickelt und schlussendlich hat sich das zweistufige Verfahren als die sinnvollste Form herauskristallisiert, um Verkehrsleistungen im öffentlichen Linienverkehr zu vergeben.
Zunächst muss der Aufgabenträger eine Vorabbekanntmachung erarbeiten. Auf diese (sog. "Genehmigungswettbewerb) können sich die Busunternehmen bewerben und es gewinnt derjenige, welcher die Vorgaben des Aufgabenträger erfüllt oder auch übererfüllt, wenn er mehr fährt als der Aufgabenträger vorgesehen hat. Schiedsrichter beim Genehmigungswettbewerb ist die übergeordnete Behörde, in Unterfranken die Regierung in Würzburg. Voraussetzung für den Genehmigungswettbewerb ist, dass keiner der Bewerber einen Euro Zuschuss vom Aufgabenträger haben will. Wenn sich keiner findet, welcher dies realisieren will, folgt dann der Ausschreibungswettbewerb und der geht nach klaren Regeln. Der Aufgabenträger beschreibt das Angebot und die Verkehrsunternehmen können sich bewerben. Es gewinnt der günstigste Bieter, wobei der Aufgabenträger nicht nach Gutdünken den günstigsten ausschließen kann. Hierfür muss es triftige Gründe geben, wie z.B. ein nachgewiesenes Dumpingangebot. Die Bieter müssen ihre Urkalkulation vorlegen, welche der Aufgabenträger bei begründeten Zweifeln an der Seriosität des Angebotes öffnen darf (auch nicht "einfach so")“.

Autor:

Hans Juergen Fahn aus Erlenbach a.Main

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