Bürgerinitiative Mechenhard Sturm gegen den Turm 2.0 Mobilfunkmast Nähe „Ruhbank“, FlNr. 2775/2
Mobilfunk-Bürgerinitiative Mechenhard kritisiert Stadtratsentscheidung vom 12.12.2019

Pressemitteilung:
Der Erlenbacher Stadtrat hatte auf Vorschlag des 1. Bürgermeisters Michael Berninger am 25.07.2019 beschlossen, die FlNr. 2775/2 am Weinbergweg Nähe „Ruhbank“ (2. Standort), ca. 200m vom nächsten Wohngrundstück entfernt, an die DFMG (Dt. Funkturm GmbH Nürnberg) zur Errichtung eines MF-Mastes zu verpachten. Voraussetzung war dabei allerdings, dass seine erstmals am 27.07.2017 (Grundsatzbeschluss) beschlossenen und am 27.09.2018 (Verpachtung FlNr. 2668/4 am Hohberg, 1. Standort) wiederholten Bedingungen und Auflagen seitens der DFMG eingehalten werden, wie u.a.
• Antennenanlagen nur für die örtliche Versorgung mit Nachweispflicht,
• MF-Mast nur in schlanker Form und nicht turmähnlich,
• bei Verstoß fristlose Kündigung.
Am 12.12.2019 billigte der Stadtrat dann den zugehörigen Pachtvertrag, ohne darin seine mehrfach beschlossenen Auflagen und Bedingungen aufzunehmen. Diese wurden nach entsprechendem Widerstand der DFMG kurzerhand gestrichen, weil die DFMG bekundet hatte, vom angebotenen 2. Standort in diesem Fall Abstand zu nehmen.
Die BI missbilligt dieses Vorgehen auf das Schärfste, zeigt es doch, dass die in insgesamt drei SR-Sitzungen – offensichtlich nur scheinbar zum Schutze bzw. zur Beruhigung der Bevölkerung – beschlossenen Bedingungen und Auflagen am Ende nichts wert waren. Der Stadtrat hat dadurch – nicht nur in den Augen der BI – ein erhebliches Maß seiner Glaubwürdigkeit verspielt.
Die Verwaltung hatte die Akzeptanz der mehrfach beschlossenen Bedingungen und Auflagen offensichtlich nicht im Vorfeld mit der DFMG abgestimmt. Mehr noch: Obwohl die Verwaltung spätestens seit den runden MF-Tischen vom Frühjahr 2019 gewusst hatte, dass die DFMG die Bedingungen und Auflagen nicht akzeptieren wird, wurden diese am 25.07.2019 bei der Verpachtung der FlNr. 2775/2 (2. Standort an der „Ruhbank“) noch einmal in die Beschlussvorlage aufgenommen und beschlossen, wohl deshalb, um einen Verpachtungsbeschluss sicherzustellen.

Der vom Stadtrat nunmehr gebilligte Pachtvertrag wurde von der DFMG, für die BI überraschend, bislang noch nicht gegengezeichnet. Hintergrund ist wohl, dass seitens der DFMG auch für den 2. Standort an der „Ruhbank“, wie schon beim 1. Standort am Hohberg, offensichtlich wiederum nur eine grds. Akzeptanz vorliegt, die tatsächliche Eignung und Umsetzbarkeit aber noch nicht abschließend geprüft sind, was nun nachgeholt werden soll.
Auch diese Verfahrensweise missbilligt die BI, wurde doch dem Stadtrat und der Bevölkerung ein zweites Mal Glauben gemacht, der MF-Mast kommt auf jeden Fall, der 2. Standort an der „Ruhbank“ ist gesichert umsetzbar. Am Ende könnte es also auch hier lauten: Der Standort ist gescheitert.

Die BI wird sich weiterhin dafür einsetzen, die Gesundheit der Mechenharder Bevölkerung zu schützen. Dazu wird sie Aufklärung betreiben, insbesondere zu dem neu-en 5G-Standard, der nicht nur die Gesundheit der Menschen und unsere natürliche Flora und Fauna vor Ort, insbesondere unsere Bienen und Insekten, sondern die Existenz unserer ganzen Erde bedroht. Die BI wird mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln versuchen, die Errichtung des MF-Mastes zu verhindern, weil sich damit auch das offiziell verknüpfte Ziel, MF-Masten innerorts zu verhindern, wie das Beispiel der Stadt Wörth a. Main zeigt, nicht erreichen lässt. Vielmehr ist es sogar so, dass mit der Errichtung des MF-Mastes erst die technische Voraussetzung dafür geschaffen wird, dass die 5G-Technik über kurz oder lang auch in Mechenhard Einzug halten kann. Dann werden allerdings, wegen der nur geringen Reichweite dieser hochfrequenten Strahlung im Mikrowellenbereich, an jeder Straßenlampe, d.h. vor jedem Schlafzimmer 5G-Sender installiert sein.

Annette Becker, Vertreterin    Manfred Krug, 1. Stellvertreter        Dr. Ulrike Wauer, 2. Stellvertreterin

Autor:

Heinz Firmbach aus Erlenbach a.Main

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