Selbstgebaute Sprengvorrichtungen sichergestellt – 38-Jähriger in Bezirkskrankenhaus eingewiesen – keine Hinweise auf extremistische Motivation

Gemeinsame Presseerklärung des PP Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg vom 04.08.2016

ERLENBACH A.MAIN, LKR. MILTENBERG. Im Zuge eines Polizeieinsatzes haben Beamte der Obernburger Inspektion am Dienstagnachmittag in der Wohnung eines 38-Jährigen u.a. zwei offensichtlich selbstgebaute Sprengvorrichtungen sichergestellt. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg erging am Mittwoch ein Unterbringungsbefehl gegen den offenbar psychisch Belasteten. Hinweise auf eine mögliche extremistische Motivation des 38-Jährigen liegen derzeit nicht vor.

Gegen 14.00 Uhr hatten sich Zeugen bei der Obernburger Polizei gemeldet, nachdem der 38-Jährige mit einer Zwille Geldmünzen aus seiner Wohnung heraus auf die Straße geschossen hatte. Die Passanten wurden jedoch nicht getroffen und blieben somit unverletzt. Nachdem der Beschuldigte den Ordnungshütern daraufhin den Zutritt zu seiner Wohnung verweigerte, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erwirkt.

Mit diesem ausgestattet trafen die Beamten im Treppenhaus auf den Tatverdächtigen, der nach der Eröffnung des Durchsuchungsbeschlusses die Flucht ergriff. Er konnte in der Folge überwältigt und in einem Haftraum untergebracht werden. Bei der sich anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung stießen die Ordnungshüter auf zwei offensichtlich selbstgebaute Sprengvorrichtungen. Außerdem stellten sie mehrere Chemikalien, Zwillen sowie eine Schreckschusswaffe sicher.

Sprengstoffexperten der Technischen Sondergruppe des Bayerischen Landeskriminalamtes kamen noch am Dienstag vor Ort. Sie kümmerten sich um die beiden u.a. mit Schwarzpulver befüllten Behälter, die durchaus als gefährlich eingestuft werden mussten.

Die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung sowie Vergehen nach dem Sprengstoffgesetz werden von der Kripo Aschaffenburg in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft geführt.

Hinweise darauf, dass der 38-jährige deutsche Staatsangehörige aus einer extremistischen Motivation heraus gehandelt hat, liegen derzeit nicht vor. Auf Anordnung der Aschaffenburger Staatsanwaltschaft wurde der Tatverdächtige am Mittwochnachmittag der Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Aschaffenburg vorgeführt. Diese erließ einen Unterbringungsbefehl und die Beamten brachten den offenbar psychisch belasteten Mann in ein Bezirkskrankenhaus.

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