Antragstellung bis 3. März
Vereinspauschale für 2025
Auch für das Kalenderjahr 2025 sieht der Freistaat Bayern für Vereine, die Mitglieder des Bayerischen Landes-Sportverbandes e. V. (BLSV), des Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes Bayern e. V. (BVS Bayern), des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) oder des Oberpfälzer Schützenbundes e. V. (OSB) sind, eine Finanzhilfe in Form der Vereinspauschale vor.
Die Förderung ist wie bisher an einen förmlichen Antrag gebunden. Dieser muss für das Jahr 2025 mit sämtlichen Unterlagen - wie zum Beispiel den Übungsleiterlizenzen, gegebenenfalls einer Erklärung zur Teilung von Lizenzen oder dem Freistellungsbescheid - mitsamt einer Unterschrift bis spätestens
3. März 2025 (Datum des Poststempels)
an das Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg gesandt werden. Die Einreichung der Anträge ist auf dem Postweg, per E-Mail und online im Bayernportal möglich. Zu beachten ist, dass eine persönliche Antragsabgabe im Landratsamt grundsätzlich nur nach vorheriger Terminabsprache möglich ist.
Alle Neuerungen und Informationen zu den Sportförderrichtlinien sowie die Antragsformulare finden sich auf www.landkreis-aschaffenburg.de/vereinspauschale.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes Aschaffenburg telefonisch unter den Telefonnummern 06021/394-2316 und -2311 oder per E-Mail an vereinspauschale@Lra-ab.bayern.de zur Verfügung. Es kann auch eine Nachricht mit Rückrufbitte hinterlassen werden.
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