Fahrtkosten
Frist für die Fahrtkostenrückerstattung ab der 11. Jahrgangsstufe sowie Berufsschule

Schülerinnen und Schüler, die bisher noch keinen Antrag auf Rückerstattung der Fahrtkosten für das vergangene Schuljahr gestellt haben, müssen diesen bis 31. Oktober einreichen. An diesem Tag endet die Frist für die Antragstellung, so dass später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden dürfen.

Dieser Termin gilt für alle, die im vergangenen Schuljahr 2022/23 die nächstgelegene weiterführende Schule ab der Jahrgangsstufe 11 oder die Berufsschule besucht haben und deren Fahrtkosten 490 Euro pro Schuljahr übersteigen. Der Gesetzgeber mutet Familien einen Eigenanteil in Höhe von 490 Euro pro Schuljahr zu. Ab dem jetzigen Schuljahr 2023/24 beträgt dieser Selbstbehalt

• 320 Euro pro Schuljahr pro Schulkind oder
• 490 Euro pro Schuljahr pro Familie mit zwei anspruchsberechtigten Kindern.

Die Fahrtkosten können jedoch nur gegen Vorlage der Fahrkarten oder eines Zahlnachweises zurückerstattet werden.

Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen zählen nicht zum berechtigten Personenkreis für das sogenannte Ermäßigungsticket (29-€-Ticket). Durch die Absenkung des Eigenanteils auf 320 Euro pro Schulkind pro Schuljahr werden die Mehrkosten für das Deutschlandticket (49-€-Ticket) jedoch wieder ausgeglichen.

Für Familien, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie auf Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) für mindestens drei Kinder bezogen haben, gilt der Eigenanteil nicht. Kinder, deren Unterhaltleistende auf Grund der genannten Voraussetzungen vom Eigenanteil befreit sind, kann auf Antrag grundsätzlich ein kostenfreier Fahrausweis zur Verfügung gestellt werden.

Alle Informationen finden sich im „Merkblatt für Schülerinnen und Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe“ auf der Homepage des Landkreises unter „Service > Formulare > Bildung, Sport und Kultur“.

Bei Rückfragen steht das Fachreferat für Schulen, Sport und Kultur unter schuelerbefoerderung@lra-ab.bayern.de sowie 06021/394-300, -301, -322 und -541 zur Verfügung.

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