Ausländer- und Integrationsbeirat
Weiterentwicklung des Konzepts

- hochgeladen von Landratsamt Aschaffenburg
Durch die Veröffentlichung im Amtsblatt tritt mit dem 4. April 2025 die neue Satzung des Ausländer- und Integrationsbeirats in Kraft. Zuvor hatte sie der Kreistag in seiner Sitzung am 31. März 2025 beschlossen. Mit der Neufassung werden insbesondere die Zusammensetzung des Beirats weiter geöffnet sowie das Vertretungs-, Bewerbungs-, und Nachrückverfahren verbessert, um den Integrationsaspekt besser umzusetzen und die Arbeit im Gremium zu erleichtern.
Laut neuer Satzung können sich sowohl Menschen mit als auch Menschen ohne Migrationshintergrund für die Mitarbeit im Beirat bewerben. Voraussetzung bleiben die Volljährigkeit und der Wohnsitz im Landkreis. Die sieben stimmberechtigten Mitglieder sollen unter anderem Kompetenzen aus ihrem beruflichen, berufsbildenden, aber auch ehrenamtlichen und interkulturellen Engagement sowie gegebenenfalls aus ihrer eigenen Migrationsgeschichte in die Gremien-Arbeit einbringen.
Neben den sieben stimmberechtigten Mitgliedern arbeiten im Beirat auch beratende Mitglieder mit - darunter eine Person je Kreistagsfraktion sowie Vertreterinnen und Vertreter aus den Reihen der Geschäftsstelle des Beirats, der einschlägigen Wohlfahrtsverbände, der Agentur für Arbeit, des Staatlichen Schulamts, des Staatlichen Beruflichen Bildungszentrums sowie des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
Sobald die Bewerbungsphase für die neue Amtsperiode startet, wird öffentlich zur Teilnahme aufgerufen werden.
Die Initiative zur Neufassung der Satzung hatte sich bereits im November 2019 aus der Mitte des Ausländer- und Integrationsbeirats selbst gebildet, so dass in einem Arbeitskreis des Beirats ein neues Konzept erarbeitet wurde. Ausgebremst unter anderem durch die Pandemie, kam das Vorhaben zunächst ins Stocken. Nun aber wurde die Novellierung wieder aufgegriffen und das erarbeitete Konzept durch die Geschäftsstelle des Beirats in einer neuen Satzung und Geschäftsordnung verwirklicht.
Bereits seit den 1990er Jahren berät ein solcher Beirat den Kreistag und seine Verwaltung. Am 1. Januar 1994 trat die erste Satzung des damaligen „Ausländerbeirats“ in Kraft.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-aschaffenburg.de/integrationsbeirat.
Autor:Landratsamt Aschaffenburg aus Landkreis Aschaffenburg |
|
Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg | |
+49 6021 3940 | |
poststelle@lra-ab.bayern.de | |
Webseite von Landratsamt Aschaffenburg |
Kommentare