Grundsteuer
Anhörung zum Bayerischen Grundsteuergesetz im Haushaltsausschuss

Foto: Büro Kaltenhauser

Am Freitag gab es im Haushaltsausschuss eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Grundsteuergesetz. Die Staatsregierung hat dabei leider wieder einmal eine große Chance im Bereich der Digitalisierung verpasst. Die zur Berechnung der Grundsteuer vorhandenen Daten hätten in einer von staatlicher Seite vorausgefüllten Grundsteuerklärung unverbindlich bereitgestellt werden können. Dies wäre nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für alle Unternehmen im Freistaat eine immens große Hilfe gewesen. Es ist mir völlig unverständlich, warum die Staatsregierung auf diesen Service verzichtet. Die Bereitschaft der Staatsregierung, von der Öffnungsklausel bei der Grundsteuer Gebrauch zu machen, begrüßen wir. Denn die Möglichkeit zur Abkehr vom wertbasierten Bundesmodell wird im Freistaat ein rein flächenbezogenes Modell diskutiert. Der vorliegende Gesetzentwurf entspricht daher im Wesentlichen unseren Forderungen, wonach die Grundsteuer vor allem einfach und leicht administrierbar sein muss. Zudem bedeutet der Verzicht auf eine Grundsteuer C keine Einführung einer Vermögensteuer durch die Hintertür. Dennoch ist damit noch nicht gesagt, dass die neue Grundsteuer aufkommensneutral sein wird. Hierauf müssen wir bei deren Einführung einen besonderen Blick werfen.

Ein besonders Schmankerl hat sich bei der Diskussion der sogenannten Äquivalenzzahlen ergeben, die der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer dienen. Gerade die kommunalpolitischen Vertreter fordern, dass diese Zahlen so hoch angesetzt werden, dass der darauf aufbauende Hebesatz (von Kommune festzulegen) nicht verändert, auf keinen Fall erhöht werden muss, um das gemeindeweit gleiche Grundsteuer-Aufkommen zu erreichen.

Autor:

FDP- Landtagsabgeordneter Dr. Kaltenhauser aus Landkreis Aschaffenburg

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