Öffentliche Veranstaltung
Planungsverband lädt zu Infomärkten „Windenergie am Bayerischen Untermain“ ein

Der Regionale Planungsverband lädt an zwei Abenden zu Infomärkten rund um das Thema Windenergie ein. Der erste Infomarkt findet am 16. Oktober 2024 ab 18:00 Uhr in der Untermainhalle Elsenfeld statt. Und auch am 23. Oktober 2024 können sich Interessierte ab 18:00 Uhr in der Kultur- und Sporthalle Haibach zum Thema Windkraft informieren und austauschen.

Eine Anmeldung für die Veranstaltungen ist unter dem Stichwort „Windkraft“ auf www.regionaler-planungsverband.de möglich.

Die Veranstaltungen sollen allen Interessierten die Gelegenheit geben, mehr über das öffentliche Beteiligungsverfahren sowie über das Windenergiesteuerungskonzept zu erfahren und in den Austausch mit Fachakteurinnen und -akteuren zu kommen. Es soll eine Plattform für einen konstruktiv-kritischen Austausch bieten und proaktiv über den Entwurf der Regierung von Unterfranken informieren.

Der Regionale Planungsverband hatte in seiner Sitzung Anfang Oktober einen Entwurf vorgestellt, der 29 potentiell mögliche Vorranggebiete enthält, in denen die Errichtung von Windenergieanlagen möglich sein könnte.

Als nächster Schritt folgt nun das öffentliche Beteiligungsverfahren, um sicher zu stellen, dass für alle Interessierten die Gelegenheit besteht, sich vollumfänglich über den nun verabschiedeten Entwurf zur Ausweisung von Windvorrangflächen zu informieren und Stellungnahmen hierzu abgeben können. Um hierfür umfassend Zeit einzuräumen wurde der gesetzlich vorgeschriebene Auslegungszeitraum von einem Monat auf zwei Monate verlängert. Ganz im Sinne der Transparenz werden die Unterlagen dann auch im Internet eingestellt und werden auf www.regionaler-planungsverband.de zu finden sein. Weil der Planungsverband die öffentliche Diskussion als derart wichtig betrachtet, werden als zusätzliches Angebot darüber hinaus auch die beiden anstehenden Infomärkte veranstaltet.

Erst im Anschluss wird der Planungsverband unter Berücksichtigung aller Aspekte tatsächlich über die Vorranggebiete beschließen. Ziel ist es, dass dies noch im Jahr 2025 gelingt.

Der aktuelle Entwurf umfasst mit insgesamt rund 3.800 Hektar etwa 2,5 Prozent der Fläche am Bayerischen Untermain. Er übertrifft damit zum derzeitigen Stand mitten im laufenden Verfahren bewusst die Mindestanforderung, die der Freistaat Bayern vorgibt um 1,4 Prozentpunkte beziehungsweise um circa 2.000 Hektar. Zum einen sollen auf diese Weise Möglichkeiten erhalten bleiben, um noch auf Rückmeldungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens reagieren zu können.

Zudem macht der Bundesgesetzgeber dem Freistaat die Vorgabe, bis zum Jahresende 2027 1,1 Prozent seiner Fläche und bis zum Jahresende 2032 1,8 Prozent seiner Fläche für den Bau von Windkraftanlagen auszuweisen. Zum derzeitigen Stand sieht das bayerische Landesentwicklungsprogramm vor, dass alle Planungsregionen gleichermaßen 1,1 Prozent ihrer Flächen ausweisen müssen. Sollte der Bayerische Untermain zu einem späteren Zeitpunkt beispielsweise aber 1,8 Prozent seiner Fläche ausweisen müssen, entspräche das knapp 2.660 Hektar.

Das Bundesgesetz sieht vor, dass bis zum Jahresende 2032 insgesamt 2 Prozent des Bundesgebiets als Windenergiegebiete ausgewiesen sind.

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