Gründung Energiewerk
Kreistag beschließt Gründung eines Energiewerks
Unter dem Arbeitstitel „Energiewerk Landkreis Aschaffenburg“ soll zusammen mit den interessierten Landkreisgemeinden ein sogenanntes „Gemeinsames Kommunalunternehmen“ gegründet werden. Das hat der Kreistag in seiner Sitzung am 9. Oktober 2023 beschlossen.
Ziel des Energiewerks ist es, in den Ausbau erneuerbarer Energien in den Gemeinden des Landkreises zu investieren und so einen weiteren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten. Dabei sollen die Kommunen die Energiewende maßgeblich mitsteuern und die Einnahmen daraus den Gemeinden sowie den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen.
Das Energiewerk soll es zur Aufgabe haben, konkrete Projekte - beispielsweise für Photovoltaik- oder Windkraftanlagen - bis zur Baureife zu entwickeln. Mit dem dort gebündelten Fachwissen kümmern sich Expertinnen und Experten im Rahmen der Projektentwicklung um Themen wie den Entwurf von Pachtverträgen, die Erstellung von Gutachten, die Absprachen zu Anschlusspunkten in das Stromnetz oder auch die Einholung von baurechtlichen oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen.
Fertig geplante Projekte sollen dann an Projektgesellschaften veräußert werden, die sich für ein einzelnes Bauprojekt gründen und den Betrieb der Anlage führen können. Bei der Gründung dieser Gesellschaften sollen sich dann Bürger-Energie-Genossenschaften, Energieversorger, das Energiewerk, die Landkreisgemeinden und sonstige Interessierte beteiligen und am Gewinn des produzierten Stroms teilhaben können.
Bislang haben 15 der 32 Landkreisgemeinden einen Beschluss gefasst, sich an der Gründung des Energiewerks zu beteiligen.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.