Textilien
Keine Änderungen bei der Erfassung von Alttextilerfassung

Der Landkreis Aschaffenburg setzt bereits seit vielen Jahren - und damit weit vor dem Inkrafttreten der entsprechenden EU-Richtlinie am 1. Januar 2025 - die Getrenntsammelpflicht von Alttextilien erfolgreich um. Grundsätzlich ändert sich durch die Richtlinie für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis also nichts an der bisherigen Verfahrensweise in Bezug auf die getrennte Erfassung von Alttextilien.

Alttextilien können dank der Zusammenarbeit mit gewerblichen und caritativen Einrichtungen in die entsprechende Altkleidercontainer auf allen Containerstandplätzen für Glas- und Dosen, auf den Recyclinghöfen und dem Kreisrecyclinghof gegeben werden. Über die Textilsammlung können nur tragfähige und saubere Kleidungsstücke sowie paarweise gebündelte Schuhe entsorgt werden. Ebenso werden saubere Heimtextilien wie beispielsweise Bettwäsche, Handtücher, Gardinen, Decken und Daunendecken gesammelt. Im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft steht die Wiederverwendung und das Recycling der gesammelten Alttextilien im Fokus. Aus diesem Grund sollen stark zerschlissene, verschmutzte oder anderweitig kontaminierte Textilien hingegen bitte weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden.

Sollte ein Altkleidercontainer bereits voll sein, sollen Altkleider nicht neben dem Container platziert werden, da bis zur Abholung die Qualität insbesondere durch Feuchtigkeit erheblich leidet und deshalb oftmals eine Entsorgung als Abfall notwendig wird. Stattdessen können die Alttextilien an jedem anderen Standort eingeworfen werden.

Gut erhaltene Altkleider oder Altschuhe können selbstverständlich auch bei Second-Hand-Läden und direkt bei caritativen Einrichtungen abgegeben oder über entsprechende Portale angeboten werden.

Meldungen in überregionalen Medien hatten zuletzt zu Verunsicherung geführt, nach welchen eine Entsorgung sämtlicher Textilien über die Restmülltonne nicht mehr zulässig sei. Hintergrund war das Inkrafttreten einer entsprechenden EU-Richtlinie zur getrennten Erfassung von Alttextilien zum 1. Januar 2025.

Weitere Informationen zu den Entsorgungsangeboten und viele weitere nützliche Informationen rund um die Abfallwirtschaft im Landkreis Aschaffenburg finden sich unter www.abfallwirtschaft-ab.de, in der MyMüll-App oder über die Abfallberatung im Landratsamt.

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