Förderung und Reparaturzuschuss
Förderung von Repair-Cafés und Einführung eines Reparaturzuschusses
Zum Jahr 2024 wird der Landkreis einen Reparaturzuschuss für Elektrogeräte sowie eine Förderung für Repair-Cafés einführen. Das hat der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz in seiner Sitzung am 18. September beschlossen.
Einerseits sollen also die Landkreis-Bürgerinnen und -Bürger ihre Rechnungen unter den folgenden Maßgaben einreichen können:
• Reparatur haushaltüblicher Elektrogeräte
• nicht gefördert werden Serviceleistungen wie Reinigung und Wartung
• Förderung in Höhe von 20 Prozent der Rechnung, aber maximal 50 Euro
• Maximal zwei Förderungen pro Person pro Jahr
• Rechnung eines Fachbetriebs
• Rechnung nicht älter als drei Monate
• nur bis der jährliche Fördertopf von 6.000 Euro aufgebraucht ist
Andererseits sollen die Repair-Cafés im Landkreis Aschaffenburg unter den folgenden Maßgaben eine Förderung je Öffnungstag erhalten:
• 50 Euro je Öffnungstag
• nicht-gewerblicher Betreiber
• Nachweis über Öffnungszeit sowie Statistik der durchgeführten Reparaturen
• nur bis der jährliche Fördertopf von 1.500 Euro pro Kalenderjahr erschöpft ist
Unter dem Motto „Reparieren statt Wegwerfen“ sollen die Förderungen Anreiz geben, Müll zu vermeiden und damit zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen. Sie ergänzen damit Abfallvermeidungsmaßnahmen wie zum Beispiel www.verschenkboerse-ab.de.
Sobald die Zuschussanträge bereitgestellt werden, veröffentlicht das Landratsamt selbstverständlich weitere Informationen zur Beantragung.
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