Polizeibericht
Raum Aschaffenburg | Vorfahrtsunfall, Verkehrsunfall mit Personenschaden, Sachbeschädigung durch Graffiti, Körperverletzung, Diebstahl
Pressebericht der Polizeiinspektion Aschaffenburg vom 04.06.2022
Stadt Aschaffenburg
Verkehrsgeschehen
Vorfahrtsunfall in Schweinheim
Ein Gesamtschaden von etwa 6000 EUR ist das Ergebnis eines Verkehrsunfalles in der Ebersbacher Straße. Gegen 18:35 Uhr fuhr die Fahrerin eines Daimlers von der Bischbergstraße in die Ebersbacher Straße ein. Hierbei übersah sie einen von rechts kommenden und vorfahrtsberechtigten Audi. Bei dem Zusammenstoß entstand an beiden Fahrzeugen ein erheblicher Sachschaden, die Insassen blieben jedoch glücklicherweise unverletzt.
Verkehrsunfall mit Personenschaden
Gleich mehrere unglückliche Umstände führten am Freitagmorgen gegen 10:15 Uhr in der Badergasse zu einem Verkehrsunfall mit einer verletzten Person. Ein Paketzusteller rangierte mit seinem Transporter der Marke Peugeot rückwärts aus einer Sackgasse. Beim Rückwärtsfahren ertönte ein wiederholender Signalton, die Warnblinklichter waren eingeschaltet. Eine 84-jährige Fußgängerin, die aufgrund einer Verletzung die Fahrbahn und nicht den vorhandenen Gehweg benutzte, wurde durch den rückwärtsrangierenden Peugeot erfasst und stürzte in Folge zu Boden. Durch den Sturz verletzte sich die Fußgängerin leicht am Kopf und wurde zur ärztlichen Versorgung durch den Rettungsdienst ins Krankenhaus verbracht.
Kriminalitätsgeschehen
Sachbeschädigung durch Graffiti
Durch einen aufmerksamen Zeugen wurde in den Abendstunden des Freitag, 03.06.2022 mitgeteilt, dass es aus einer Personengruppe im Bereich eines Kinderspielplatzes im Schneidmühlweg zu Schmierereien mit Graffiti gekommen sei. Auf Ansprache durch Polizeibeamte räumten zwei Personen aus der Gruppe, eine 18-jährige und ein 16-jähriger, beide Bewohner des Landkreis Miltenberg, die Tat ein. Beide Beschuldigte wurden nach erfolgter Aufnahme der Straftaten entlassen und müssen sich nun wegen Vergehen der Sachbeschädigung verantworten. Die genaue Schadenshöhe beläuft sich auf mehrere hundert Euro.
Körperverletzung vor Nachtclub
Um Mitternacht von Freitag auf Samstag, den 04.06.22, kam es vor einem Nachtclub in der Würzburger Straße zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der ein 22-jähriger Partygänger aus dem Landkreis Miltenberg durch den Angriff seines bislang unbekannten Kontrahenten eine Platzwunde im Bereich der Augenbraue davontrug. Der 22-jährige war zuvor aufgrund seiner Alkoholisierung vom Sicherheitspersonal der Lokalität verwiesen worden. Die Wunde wurde im Anschluss an die polizeiliche Sachverhaltsaufnahme in einem nahegelegenen Krankenhaus versorgt. In diesem Zusammenhang sucht die Polizeiinspektion Aschaffenburg Zeugen, die den Vorfall beobachten konnten. Sie werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 06021/857-2230 mit der Polizeiinspektion Aschaffenburg in Verbindung zu setzen.
Versuchter Diebstahl von Lebensmitteln aus Supermarkt
Am Freitag gegen 17:00 Uhr versuchte eine 60-jährige, Lebensmittel im Wert von 35 EUR aus einem Lebensmitteldiscounter in der Langen Straße zu entwenden. Noch vor Verlassen des Marktes konnte sie durch den aufmerksamen Ladendetektiv aufgehalten werden, der die Tat beobachtet hatte. Nach Erteilung eines Hausverbotes sowie der Aufnahme der Straftat durch die hinzugezogenen Polizeibeamten konnte die Beschuldigte ihrer Wege gehen. Die Täterin muss sich einem Strafverfahren wegen Diebstahls verantworten.
Diebstahl von Bekleidung
Am Freitagnachmittag gegen 14:45 Uhr konnte der Ladendetektiv eines Geschäfts in einem Kaufhaus in der Goldbacher Straße beobachten, wie zwei junge Damen im Alter von 15 und 19 Jahren aus dem Landkreis Aschaffenburg mit Kleidungsstücken im Wert von ca. 60 EUR den Kassenbereich verließen. Nach Herausgabe der Waren, Erteilung eines Hausverbotes, Hinzuziehung der Polizei und erfolgter Aufnahme des Sachverhalts konnten die Delinquentinnen entlassen werden. Auch diese Täterinnen erwartet ein Strafverfahren wegen Diebstahls.
Beschädigung eines Kleinbusses
Am 03.06.2022 kam es zwischen 08:50 Uhr und 13:45 Uhr in der Maintalstraße im Aschaffenburger Stadtteil Obernau zur Sachbeschädigung an einem geparkten Kleinbus für Schulkinder. Ein bislang unbekannter Täter warf mit einem Stein die rechte hintere Heckscheibe des Busses ein. Der noch im Fahrzeuginnenraum liegende Stein wurde im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen sichergestellt und wird auf Spuren ausgewertet. Der so entstandene Sachschaden beziffert sich auf etwa 500 EUR. Sollte ein Zeuge Angaben zu Tat oder Täter machen können, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Aschaffenburg unter der Rufnummer 06021/857-0 in Verbindung zu setzen.
Kreis Aschaffenburg
Verkehrsgeschehen
Vorfahrtsunfall in Hösbach
Hösbach. Am Freitag gegen 07:30 Uhr befuhr ein VW die Haibacher Straße. An der Einmündung zur Aschaffenburger Straße übersah er einen vorfahrtsberechtigten Mazda und kollidierte mit diesem. Bei dem Zusammenstoß, der in einem Sachschaden von insgesamt 6500 EUR endete, wurde glücklicherweise niemand verletzt.
Verletzter Kradfahrer bei Verkehrsunfall in Stockstadt
Stockstadt. In der Industriestraße kam es am Freitagnachmittag zu einem Verkehrsunfall mit einem leicht verletzten Kraftradfahrer. Gegen 16:15 Uhr wollte ein Audi von der Industriestraße nach links in einen Parkplatz abbiegen. Hierbei übersah er ein ihn von hinten vorschriftswidrig überholendes Kraftrad der Marke Harley-Davidson. Der Kradfahrer kollidierte Frontal mit der linken Fahrzeugseite des Audi und stürzte daraufhin mit seinem Motorrad. Der Fahrer des Audi blieb unverletzt, der Motorradfahrer musste mit leichten Verletzungen durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus eingeliefert werden. An den Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden von ca. 10.000 EUR.
Kriminalitätsgeschehen
Schuhdiebstahl in Stockstadt
Stockstadt. In einem Schuhgeschäft konnte eine Verkäuferin am Freitag um 13:00 Uhr beobachten, wie eine Kundin ein Paar Schuhe im Wert von 25 EUR in einen mitgeführten Rucksack einsteckte. Nach Ansprache durch die Angestellte zeigte sich die 40-jährige Täterin geständig. Ihr wurde im Beisein von Polizeibeamten ein Hausverbot erteilt; das Diebesgut verblieb in der Filiale. Auch in diesem Fall ist die Konsequenz der Handlung ein Strafverfahren wegen Diebstahls.
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