Polizeibericht vom 26.05.2020
Raum Aschaffenburg | Kontrolle auf der Rastanlage – Größere Menge Cannabis sichergestellt, Polizei entlarvt Bodypacker

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Gemeinsame Presseerklärung des PP Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg vom 26.05.2020

WEIBERSBRUNN, LKR. ASCHAFFENBURG. Beamte der Verkehrspolizei Aschaffenburg-Hösbach haben bei einer Pkw-Kontrolle auf der Tank- und Rastanlage Spessart rund 300 Gramm Marihuana entdeckt. Die beiden Fahrzeuginsassen wurden vorläufig festgenommen.
Am frühen Samstagnachmittag waren zwei junge Männer aus dem Raum Schweinfurt mit ihrem Mercedes auf der A3 bei Weibersbrunn in das Visier der Autobahnfahnder geraten. Die Beamten unterzogen das mit zwei Personen besetzte Fahrzeug an der Rastanlage Spessart einer Kontrolle und entdeckten dabei das Marihuana, das in einem Rucksack versteckt war.
Das Rauschgift wurde sichergestellt und die beiden 25 und 27 Jahre alten Männer vorläufig festgenommen. Die Kriminalpolizei Aschaffenburg übernahm in der Folge die weiteren Ermittlungen in dem Fall, die in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg geführt werden. Noch am gleichen Tag wurden die Wohnungen der beiden Tatverdächtigen mit deren Einverständnis durchsucht. Hierbei wurde in der Wohnung des 25-jährigen Beifahrers neben diversen Kleinstmengen an Betäubungsmitteln auch eine Schreckschusspistole, ein Würgeholz und Betäubungsmittelutensilien aufgefunden und sichergestellt. Dem 25 Jährigen konnte im Zuge der weiteren Ermittlungen auch das aufgefundene Rauschgift aus dem Fahrzeug zugeordnet werden.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 27-jährige Fahrer noch am Samstag wieder entlassen. Der Beifahrer hingegen wurde am Sonntag auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Aschaffenburg zur Klärung der Haftfrage vorgeführt. Durch den Ermittlungsrichter wurde Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen. Der Haftbefehl wurde unter strengen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Polizei entlarvt Bodypacker mit 100 Gramm Heroin im Körper – 45-Jähriger auf Intensivstation

WEIBERSBRUNN, LKR. ASCHAFFENBURG. Eine ungewöhnliche Entdeckung machten Beamte der Verkehrspolizei Aschaffenburg-Hösbach bei der Kontrolle eines Citroens an der Tank- und Rastanlage Spessart Süd am Freitagvormittag. Sowohl der Fahrer, wie auch der Beifahrer hatten sich Heroinplomben für den Transport in den Körper eingeführt. Der Ermittlungsrichter erließ gegen den 45-jährigen Fahrer, wie auch den vier Jahre jüngeren Beifahrer einen Haftbefehl.

Anfänglich sah alles nach einer gewöhnlichen Kontrolle auf dem Parkplatz der Tank- und Rastanlage Spessart Süd an der A 3 aus. Doch im Laufe der Kontrolle ergaben sich für die Beamten der Verkehrspolizei in Zusammenarbeit mit den Autobahnfahndern immer mehr Anhaltspunkte für ein sogenanntes Bodypacking. Dabei werden Betäubungsmittel meist in Kondomen verpackt oral oder rektal in den Körper eingeführt, um bei möglichen Polizeikontrollen unentdeckt zu bleiben.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wurden der 45-jährige Fahrer aus Königsbrunn und der 41-jährige Beifahrer aus Donauwörth einer medizinischen Untersuchung unterzogen, bei der gut 100 Gramm Heroin und acht Gramm Kokain sichergestellt werden konnten. Bei der weiteren Überprüfung des Fahrers kam heraus, dass er während der Fahrt wohl unter Drogeneinfluss stand und über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt.

Die Kripo Aschaffenburg führte den 41-Jährigen am Samstag auf Anordnung der Staatsanwaltschaft dem Ermittlungsrichter vor. Dieser folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und erließ gegen die Männer jeweils einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Eine Vorführung des drei Jahre älteren Beschuldigten war nicht möglich, da er sich aufgrund der Gesundheitsgefährdung durch das lebensgefährliche Bodypacking auf der Intensivstation eines Krankenhauses befand.

Nach der Vorführung kam der 41-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt. Sobald sein Begleiter haftfähig ist, kommt er ebenfalls in eine Haftanstalt.

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