Polizeibericht vom 13.02.2021
Raum Alzenau | Verstoß gegen Ausgangssperre, Verstoß gegen die Maskenpflicht, Wildunfall, Vorfahrtsunfall

Foto: abr68 - stock.adobe.com

Pressebericht der PI Alzenau für Mittwoch, 23.04.20

Einsatzaufkommen und festgestellte Verstöße im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Verstoß gegen nächtliche Ausgangssperre
Alzenau-Hörstein.
Um Mitternacht wurde auf dem Fuß-/Radweg zwischen Hörstein und Wasserlos ein 23 jähriger alkoholisierter Fußgänger kontrolliert. Da dieser ohne triftigen Grund sich außerhalb einer Wohnung aufhielt, wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn eingeleitet.

Verstoß gegen die Maskenpflicht im Zug
Kahl.
Am Freitagmittag gegen 13:45 Uhr fuhr ein 23 Jähriger mit der Kahlgrundbahn in Richtung Hanau. Da er nur ein Stofftuch als Mund-Nasen-Schutz trug, bat ihn der Zugbegleiter eine FFP2-Maske aufzusetzen. Da dieser der Aufforderung nicht nachkam, wurde die PI Alzenau verständigt, der 23 Jähriger am Bahnhof in Kahl kontrolliert und gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Verkehrsgeschehen
Wildunfall bei Schimborn
Mömbris-Schimborn
. Am Freitagabend gegen 18:00 Uhr fuhr eine 23 Jährige mit ihrem Pkw Mini auf der Staatsstraße 2307 von Hösbach nach Schimborn. Kurz vor dem Kreisel in Schimborn querte ein Reh die Fahrbahn und es kam zur Kollision. Die 23 Jährige blieb unverletzt, bei ihrem Pkw wurde jedoch die Front eingedrückt.

Unfall beim Einfahren
Schöllkrippen.
Am Freitag gegen 12:50 Uhr streifte eine 61 jährige Opfelfahrerin bei der Einfahrt auf einen Supermarktparkplatz in der Aschaffenburger Straße mit ihrem rechten Heck die rechte Front eines geparkten Pkw Seats beim Einfahren. Hierbei entstand ein Sachschaden von ca. 2.200 Euro.

Vorfahrtsunfall
Kahl.
Am Freitag gegen 10:30 Uhr wollte ein 64 jähriger Toyotafahrer von der Ostlandstraße nach links in Aschaffenburger Straße in Richtung Hanau abbiegen. Hierbei übersah er den vorfahrtsberechtigten 60 jährigen VW-Fahrer, der die Aschaffenburger Straße in Richtung Karlstein befuhr. Bei beiden Pkw wurde die Front derart beschädigt, dass beide jeweils abgeschleppt werden mussten. Der Sachschaden wird auf 8.000 Euro geschätzt. Gegen den 64 Jährigen wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

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