Polizeibericht
Raum Alzenau | Verkehrsunfall, Verkehrsbehinderung, Sachbeschädigung, Wohnungseinbrüche
Pressebericht der PI Alzenau vom 24.10.2021
Verkehrsdelikte / Verkehrsunfälle
Verkehrsunfall mit Personenschaden
Alzenau - Am Freitagnachmittag, gegen 13:45 Uhr, befuhr ein Opel, Corsa, die Staatsstraße 2305 von Mömbris kommend in Fahrtrichtung Kahl am Main. An der Ampelanlage auf Höhe der Industriestraße bremste der vorausfahrende Renault Twingo aufgrund der eintretenden Rotlichtphase ab. Trotz Vollbremsung fuhr der 26-jährige Opelfahrer auf den vor ihm fahrenden Renault auf. Durch den Auffahrunfall wurden die 23-jährige Beifahrerin und die 63-jährige Fahrerin des Renault leicht verletzt. Beide klagten über Schmerzen im Nacken-/Schulterbereich und wurden durch den Rettungsdienst ins Krankenhaus Wasserlos zu weiteren Untersuchungen gebracht. Der Unfallverursacher blieb unverletzt. Während der Opel fahrbereit blieb, musste der Renault abgeschleppt werden. Es entstand ein geschätzter Sachschaden von insgesamt 3.000,- Euro.
Verkehrsbehinderung
Mömbris - Zu einer ungewöhnlichen Verkehrsbehinderung kam es am Samstag gegen 13:25 Uhr auf der Staatsstraße 2305 zwischen Schimborn und Erlenbach. Ein 57-jähriger Traktorfahrer hatte hinter seiner Zugmaschine einen Anhänger für Langholz angehängt, der mit Baumstämmen vollgeladen war. Aufgrund eines Reifenschadens blieb er an einer schlecht einsehbaren Stelle liegen und konnte seine Fahrt nicht mehr fortsetzten. Es blieb nichts anderes übrig als die Baumstämme mühevoll umzuladen. Der Verkehr wurde über eine Stunde von der Polizei geregelt, da die Fahrbahn nur einseitig befahrbar und die Pannenstelle für andere Verkehrsteilnehmer nur sehr schwer einsehbar war.
Gewalt gegen Sachen
Sachbeschädigung an Kfz
Kahl am Main - In der Zeit von Freitag, 22.10.2021, 16:00 Uhr bis Samstag, 23.10.2021, 11:00 Uhr, wurden in der Birkenhainstraße drei Autoreifen an einem Pkw platt gestochen. Der blaue Volvo war ordnungsgemäß am Straßenrand geparkt. Es entstand ein Gesamtschaden von ca. 450,- Euro. Bisher sind keine Täterhinweise vorhanden und die Polizei ist auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.
Wohnungseinbrüche
Karlstein am Main - Bereits in der Tatzeit vom Montag, 18.10.2021, 17:00 Uhr bis Diensttag, 19.10.2021, 12:00 Uhr, wurde in der Hörsteiner Straße in Dettingen versucht, sich Zutritt über die Terrasse ins Wohnhaus zu verschaffen. An einem Außenfenster der Terrasse konnten drei eindeutige Hebelspuren am Fensterrahmen festgestellt werden. Es wurden vermutlich zwei unterschiedliche Schraubendreher benutzt. Das Fenster hielt allerdings den Hebelversuchen stand. Am Fenster entstand ein Sachschaden von ca. 800,- Euro.
Alzenau - In der Hanauer Straße stellte ein Mieter Beschädigungen an der Hauseingangstüre fest. Die Tatzeit konnte auf Freitag, 22.10.2021, 18:00 Uhr bis Samstag, 23.10.2021, 11:45 Uhr, eingegrenzt werden. An der Eingangstüre konnte eine deutliche Hebelspur festgestellt werden. Als Tatwerkzeug wurde vermutlich ein Schraubendreher benutzt. Vom Flurbereich des Hauses wäre man an den Hinterausgang eines Modegeschäftes gelangt, weshalb die Zielrichtung des oder der Täter nicht zweifelsfrei geklärt werden kann. Der Schaden an der Tür wird auf 500,- Euro beziffert.
Zeugen die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Alzenau unter der Telefonnummer 06023-944-0 zu melden.
Sonstige Delikte
Alzenau - Ein aufmerksamer Bürger teilte am Samstag gegen 16:20 Uhr bei der Polizei mit, dass ein Pärchen zu Fuß in der Hanauer Straße unterwegs sei und Laternen, Fallrohre, Stromkästen und Verkehrsschilder mit Aufkleber versehen würden. Der Mitteiler konnte eine gute Täterbeschreibung abgegeben. Die eingesetzte Streife konnte noch in der Hanauer Straße das Pärchen feststellen und einer Kontrolle unterziehen. Die Taten wurden zunächst abgestritten, jedoch konnten bei einer Personendurchsuchung die entsprechenden Aufkleber mit „coronaleugnerischen“ Inhalten aufgefunden werden. Weiterhin wurde festgestellt, dass auch Zettel an geparkten Pkw unter die Windschutzscheibe geklemmt wurden. Weiterhin wiesen die Aufkleber/Zettel kein Impressum auf und wurden sichergestellt. Ausweisen konnten sich der 41 jährige Mann und seine 47-jährige Partnerin auch nicht. Neben den Kosten für die Reinigung bzw. Entfernung der Aufkleber kann das Pärchen auch noch mit einem Bußgeld rechnen, da Verstöße gegen das Bayerische Straßen- und Wegegesetz und das Pressegesetz vorliegen.
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