Polizeibericht
Raum Alzenau | Unfallflucht geklärt, Auffahrunfall, Beim Überholen seitlich berührt, Rauschgiftkriminalität, Busfahrerin beleidigt
Pressebericht PI Alzenau vom 16.06.2022
Verkehrsunfälle
Unfallflucht geklärt
Kahl a. Main - Am Mittwochnachmittag blieb ein 79-jähriger Ford-Fahrer, im Bereich des Parkhauses am Wasserturm, an einem geparkten Fiat hängen und beschädigte diesen. Der Verursacher entfernte sich anschließend ohne sich um den Schaden zu kümmern. Aufgrund von Zeugenaussagen konnte er kurze Zeit später ermittelt werden. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Es entstand ein geschätzter Gesamtschaden von ca. 3.000.- Euro.
Auffahrunfall
Niedersteinbach - Ein 48-jähriger Kradfahrer konnte am Mittwochnachmittag, in der Alzenauer Straße / Fahrtrichtung Alzenau, nicht mehr rechtzeitig abbremsen und fuhr aus Unachtsamkeit gegen das Fahrzeugheck eines verkehrsbedingt abbremsenden Renaults. Beide Fahrzeuge waren noch fahrbereit. Es wurde niemand verletzt, insgesamt entstand ein Sachschaden von ca. 3.200.- Euro.
Beim Überholen seitlich berührt
Schöllkrippen / Hofstädten - Am Mittwochmorgen befuhr ein 47-jähriger Renault-Fahrer die Kreisstraße AB18, von Hofstädten kommend in Richtung Krombach. Er war im Begriff zwei vor ihm befindliche Fahrzeuge zu überholen, als eine ursprünglich vor ihm fahrende 32-jährige Opel-Fahrerin ebenfalls zum Überholen ausscherte. Es kam zu einer seitlichen Berührung des Renaults und des Opels. Auch der vorausfahrende Mazda wurde hierbei touchiert.
Die Unfallverursacherin musste leichtverletzt in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Es entstand ein Gesamtschaden von ca. 2.500.- Euro
Kriminalitätsgeschehen
Rauschgiftkriminalität
Kahl a. Main - Beamte der PI Alzenau stellten am Bahnhof Kahl am Mittwochabend bei einem 29-jährigen eine geringe Menge Betäubungsmittel sicher. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige nach dem BtMG.
Sonstiges
Keinen Mund- / Nasenschutz getragen - Busfahrerin beleidigt
Karlstein a. Main - Am Mittwochnachmittag wurde ein 28-jähriger Fahrgast eines Linienbusses durch die Busfahrerin auf die bestehende Maskenpflicht im ÖPNV hingewiesen. Sie bat ihn darum einen entsprechenden Mund- / Nasenschutz zu tragen. Der Fahrgast zeigte sich jedoch uneinsichtig und beleidigte stattdessen die 41-jährige Fahrerin. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Beleidigung, des Weiteren musste er den Bus verlassen.
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