Richtwerte
Neue Bodenrichtwerte für den Landkreis Aschaffenburg
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte und Wertermittlungen hat die neuen Bodenrichtwerte für den Stichtag des 1. Januar 2024 für die 32 Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg flächendeckend beschlossen.
Da die Bodenrichtwertfeststellung in Bayern im zwei-jährigen Turnus erfolgt, basierte diese auf der Analyse der tatsächlich im gewöhnlichen Geschäftsverkehr realisierten Kaufpreise der Jahre 2022 und 2023. Der Landkreis Aschaffenburg ist auf Grund erheblicher struktureller Unterschiede und des Verhaltens auf dem Immobilienmarkt als einziger in Bayern in zwei Subkreise eingeteilt, was zu entsprechend unterschiedlichen Ergebnissen führt.
Im Vergleich zu den letzten starken Anhebungen zu den Stichtagen am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2022 war eine Steigerung der Bodenrichtwerte für Wohnbau- und Mischgebietsflächen in den direkten Umlandgemeinden Aschaffenburgs und Gemeinden im Westen, die dem Rhein-Main-Gebiet zugewandt sind, um lediglich fünf bis zehn Prozent zu verzeichnen. In den übrigen, östlicheren Gemeinden des Landkreises fanden hingegen Erhöhungen zwischen etwa 15 bis 30 Prozent statt, um der sich abzeichnenden Marktentwicklung gerecht zu werden. Das bislang deutliche Preisgefälle zwischen den eher städtisch geprägten und den eher ländlichen Gebieten ist zwar noch immer vorhanden. Aber die merklich stärkere Nachfrage nach Wohngrundstücken auf dem Land sorgt auch dort für steigende Preise.
Nach Anpassung bewegen sich die Richtwerte für baureif erschlossene Wohnbauflächen im Landkreis nunmehr zwischen 80 und 710 Euro pro Quadratmeter. In 2020 und 2022 waren es noch 50 bis 460 Euro je Quadratmeter beziehungsweise 60 bis 680 Euro pro Quadratmeter.
Mit Blick auf Gewerbebauflächen waren an Hand der Bauplatzverkäufe hingegen nur im Subkreis Rhein-Main Preissteigerungen um rund zehn Prozent zu erkennen. Die entsprechend angehobenen Richtwerte befinden sich nunmehr zwischen 90 und 190 Euro je Quadratmeter. Die übrigen Richtwerte zwischen 35 und 130 Euro pro Quadratmeter wurden beibehalten.
Auch das Preisniveau im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Flächen blieb weitgehend stabil und wurde daher nur in wenigen Gemeinden geringfügig erhöht, so dass die Bodenrichtwerte jetzt zwischen 0,5 und sechs Euro je Quadratmeter liegen.
Über die Internetseiten www.bodenrichtwerte.bayern.de sowie www.geoportal.bayern.de/bayernatlas sind die aktuellen Bodenrichtwerte kostenfrei einsehbar. Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte sind gebührenpflichtig und können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Aschaffenburg oder per Mail über gutachterausschuss@lra-ab.bayern.de bestellt werden.
Die ermittelten Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte je Quadratmeter Boden in bestimmten Gebieten - den so genannten Bodenrichtwertzonen - die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse haben. Da individuelle wertbeeinflussenden Merkmale einzelner Grundstücke wie zum Beispiel der Erschließungszustand, die besondere Lage, Art und das Maß der baulichen Nutzung, die tatsächliche Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und -zuschnitt dabei nicht berücksichtigt werden, kann der Verkehrswert eines Grundstücks nach oben oder unten abweichen. Die Bodenrichtwerte sollen zur Transparenz auf dem Grundstücksmarkt beitragen. Sie sind eine Orientierungshilfe für interessierte Laien bei der Preisfindung, Ermittlungsgrundlage von Sachverständigen für Immobilienbewertungen sowie bei steuerlichen Angelegenheiten wie etwa bei der Bemessung der Erbschafts- und Schenkungssteuer von Bedeutung.
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