Straßensammlungen
Illegale Sammlung von Abfällen
Derzeit kommt es wieder vermehrt zu Meldungen aus der Bevölkerung über Flyer zur Bewerbung von illegalen Straßensammlungen von Abfällen. Dabei sollen Wertstoffe wie Altmetall, Kleidung oder Elektrogeräte sowie auch gefährliche Abfälle gesammelt werden. Diese Sammlungen sind illegal.
Es wird darauf hingewiesen, keinesfalls Wertstoffe für diese illegalen Sammlungen bereitzustellen. Die Bereitsteller der Abfälle können zur Verantwortung gezogen werden, wenn diese Abfälle von Sammlern anschließend illegal entsorgt werden. Neben den dadurch entstehenden Umwelt- und Sicherheitsproblemen müssen diese Hinterlassenschaften dann auf Kosten der Allgemeinheit beseitigt werden.
Private Firmen dürfen Wertstoffe und Abfälle im Landkreis nur dann sammeln, wenn sie ihre Sammlung beim Landratsamt angezeigt und dabei die schadlose und ordnungsgemäße Verwertung nachgewiesen haben. Ist die Sammlung nicht angezeigt, ist sie nicht legal. Generell untersagt sind zudem Sammlungen von gefährlichen Abfällen wie beispielsweise Batterien, Elektrogeräten oder Fahrzeugen.
Nur die bei den Landkreissammlungen erfassten Wertstoffe kommen dem Müllgebührenhaushalt und damit den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute. Bei Bedarf sollte daher im eigenen Interesse die Wertstoff- und Sperrmüllabfuhr des Landkreises beauftragt werden. Nähere Informationen hierzu sind im Abfallkalender oder unter www.abfallwirtschaft-ab.de zu finden.
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