Demonstration
Mögliche Verkehrsbehinderung durch Versammlung am 31. Januar
Am Mittwoch, den 31. Januar 2024 ist erneut mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Grund hierfür sind Versammlungen an allen im Landkreis Aschaffenburg befindlichen Auffahrten auf die A3 und A45. Laut Bescheid dürfen diese in der Zeit von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr stattfinden. Eine Zufahrt auf die Autobahnen und die Abfahrt von den Autobahnen ist dabei zu jeder Zeit – gegebenenfalls aber mit Verzögerungen - möglich.
Die Versammlungen finden an den Auffahrten der Autobahn-Anschlussstellen Rohrbrunn, Weibersbrunn, Bessenbach/Waldaschaff, Hösbach, Goldbach, Aschaffenburg-Ost, Aschaffenburg-West, Kleinostheim, Karlstein, Alzenau-Mitte und Alzenau-Nord statt.
Für die Versammlung gelten insbesondere die folgenden Auflagen:
- Das Mitführen von Anbaugeräten wie etwa Pflügen und Anhängern sowie von Ladung ist nicht gestattet.
- Gefährliche Werkzeuge wie Äxte, Mistgabeln oder Motorsägen sind verboten. Dauerhaftes Hupen ist zum Schutze der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer untersagt. Insgesamt ist die Lautstärke auf ein Mindestmaß zu beschränken, um Anwohnerinnen und Anwohner sowie umliegend Berufstätige nicht unnötig zu stören.
- Das Abwerfen von Flyern, Zeitschriften oder ähnlichem ist untersagt.
Auf Grund des grundgesetzlich geschützten Rechts auf Versammlungsfreiheit sind Versammlungen nicht genehmigungspflichtig, sondern lediglich anzeigepflichtig. Den Kreisverwaltungsbehörden steht es nur in Ausnahmefällen zu, Versammlungen zu versagen. Im Regelfall beschränken sich die Möglichkeiten daher auf die Festsetzung von Auflagen, wie Ort, Zeit oder Zahl der Ordnerinnen und Ordner.
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