Verkehrsbehinderungen
Fortbewegende Versammlung am 10. Januar
Am Mittwoch, den 10. Januar 2024 ist erneut mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Grund ist eine Versammlung mit zwei separaten Startpunkten. Sie beginnt um 15:30 Uhr im Hutzelgrund in Mömbris sowie am Limousinhof in Mespelbrunn-Hessenthal.
Die Demonstrationszüge werden sich am Hösbacher Stachus vereinen, um über die B 26 in die Stadt Aschaffenburg zu führen. Im Weiteren bewegt sich der geeinte Zug durch Damm und über die Ebertbrücke, um dem Ring bis zur Abfahrt auf die Würzburger Straße zu folgen. Danach geht es über die Würzburger Straße durch Haibach bis Straßbessenbach. Dort wird sich die Versammlung ohne Abschlusskundgebung auflösen.
Entgegen der gestrigen Pressemitteilung führt die Route insbesondere nicht über die Autobahn. Die genaue Strecke ist auf der digitalen Kreiskarte unter www.kreiskarte-ab.de ersichtlich.
Der Demonstrationszug wird als geschlossene Versammlung auch während Rotphasen über Ampeln fahren.
Für die Versammlung gelten insbesondere die folgenden Auflagen:
- Das Mitführen von Anbaugeräten wie etwa Pflügen und Anhängern sowie von Ladung ist nicht gestattet.
- Gefährliche Werkzeuge wie Äxte oder Mistgabeln sind verboten.
- Dauerhaftes Hupen ist untersagtI
- nsgesamt ist die Lautstärke auf ein Mindestmaß zu beschränken, um Anwohnende und umliegend Berufstätige nicht unnötig zu stören.
- Das Abwerfen von Flyern, Zeitschriften oder ähnlichem ist untersagt.
Auf Grund des grundgesetzlich geschützten Rechts auf Versammlungsfreiheit sind Versammlungen nicht genehmigungspflichtig, sondern lediglich anzeigepflichtig. Den Kreisverwaltungsbehörden steht es nur in Ausnahmefällen zu, Versammlungen zu versagen. Im Regelfall beschränken sich die Möglichkeiten daher auf die Festsetzung von Auflagen, wie Ort, Zeit oder Zahl der Ordner.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.