Der Gesundheit zuliebe: Bürostuhl auf Rezept
Die Füße hängen in der Luft, weil der Schreibtisch zu hoch ist? Sie machen einen krummen Rücken, weil die Arbeitshöhe zu niedrig ist? Sie haben einen Bandscheibenvorfall? Rückenleiden zählen mittlerweile zu einem der häufigsten Gründe für krankheitsbedingten Arbeitsausfall. Achten Sie deshalb auf mehr Ergonomie am Arbeitsplatz. Neben Bandscheibenvorfällen ist eine häufige Ursache für Rücken- und Schulterschmerzen die falsche Einstellung des Bürostuhl und der Schreibtischhöhe. Bei Arbeiten am Schreibtisch sollten Sie auf jeden Fall einen ergonomischen Bürostuhl mit höhen- und weitenverstellbaren Armlehnen und einen höhenverstellbaren Tisch benutzen. Die höheren Kosten für diese Stühle und Tische lohnen sich auf jeden Fall und sind eine gute Investition in die Gesundheit.
Höhenverstellbarer Schreibtisch und Bürostuhl auf Rezept
Denn, stehen, sitzen, gehen ist die Erfolgsformel für gesünderes Arbeiten. Mehrfaches Wechseln der Position entlastet die Wirbelsäule, entspannt die (Rücken-)muskulatur, fördert das Herz-Kreislaufsystem, den Bewegungsapparat, die Verdauung und den Stoffwechsel. Im Idealfall wird etwa alle 20 Minuten ein Wechsel zwischen stehender und sitzender Tätigkeit empfohlen. Voraussetzung dafür ist ein Arbeitsplatz, der den häufigen Wechsel der Körperhaltung auch zulässt. Elektrisch höhenverstellbare Steh-Sitz-Tische ermöglichen diesen empfohlenen Haltungswechsel einfach und bequem.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie sogar einen Anspruch auf Förderung. Die Förderungshöhe beträgt maximal 435 € inkl. MWSt für einen Bürostuhl und bis 1.200 € bei einem höhenverstellbaren Schreibtisch. Oft wissen sonst gut informierte Unternehmer/innen gar nicht, was es alles an Fördermöglichkeiten für Bürohilfsmittel gibt.
Wer kann einen Antrag stellen?
Jeder Versicherte, bei dem die berufliche Rehabilitation und das notwendige Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung und Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dienen. Die medizinische Notwendigkeit und die Begründung durch den behandelnden Arzt oder Orthopäden muss dem Antrag beigelegt werden. Ebenso nach einer Reha-Maßnahme der Entlassungsbericht. Auch hier muss die Notwendigkeit begründet sein. WICHTIG: Attest vor dem Kauf besorgen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Reha-Beratern, Krankenkassen und Ihrem behandelnden Arzt bzw. Betriebsarzt.
Als Büromöbelanbieter im Landkreis Miltenberg stehen wir Ihnen bei Fragen rund ums Büro zur Verfügung. Gern können Sie sich auch über unsere Leistungen und Angebot auf unserer Homepage KESTERplus informieren
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Autor:Sylvia Kester aus Elsenfeld |
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