Sieben waren dann doch zu viel (Ergänzung vom PB vom 28.08.2016)
Pressebericht der Polizeiinspektion Obernburg a.Main für Dienstag, 30. August 2016
Elsenfeld, Lkr. Miltenberg - Sieben Straftaten, so kurz nach der Haftentlassung waren dann doch zuviel. Der 24-jährige Elsenfelder wurde noch aus dem Polizeigewahrsam heraus am Montag bei der Ermittlungsrichterin vorgeführt und ging auch prompt in Untersuchungshaft.
Dort hat er nun Gelegenheit über sein Verhalten nachzudenken und sich nach der nächsten Haftentlassung besser zu benehmen.
Pressebericht der PI Obernburg vom 28.08.2016
„Haftentlassener handelt sich mehrere Strafanzeigen ein
Elsenfeld, Lkr Miltenberg. Ganze drei Tage nach Ende einer sechsmonatigen Haft hat sich ein 24jähriger schon wieder mehrere Strafanzeigen eingehandelt. Schon am Entlassungstag hatte er seiner ehemaligen Lebensgefährtin angekündigt, dass er ihren neuen Partner mit einer Autoexplosion umbringen werde. Am Tag darauf war es mit ihr erneut zu einem Streit gekommen. Nachdem sich die Dame aus Angst vor ihm in ihrem Pkw eingesperrt hatte, schlug er mit einer Metallkette um die Hand gewickelt die Pkw-Scheibe ein. Am Folgetag war er wieder vor der Wohnung seiner Ex aufgetaucht. Diesmal trat er den Außenspiegel vom Pkw ihres Partners ab und schlug damit auf die Scheibe seines Fahrzeugs ein. Zudem kündigte er an, dass er ihm die Kehle aufschneiden werde. Eine Fahndung nach ihm war bis dahin jeweils erfolglos geblieben. Am Samstag gegen 12 Uhr tauchte er wiederum an der Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin auf, verschaffte sich Zutritt, trat eine Zimmertüre ein und schlug dann ihrem neuen Partner mehrmals mit der Faust ins Gesicht. Diesmal konnte er von der Polizei aufgegriffen werden. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,07 mg/l. Zunächst mussten im Krankenhaus Erlenbach die Schnittverletzungen, die er sich beim Einschlagen der Türe zugezogen hatte, versorgt werden. Nachdem der Arzt die Haftfähigkeit bescheinigt hatte, wurde er in der Haftzelle der Polizei Obernburg untergebracht. Am Sonntag wurde von der Polizei dann die Fortdauer des Polizeigewahrsams bei der zuständigen Richterin beantragt, die dies auch bis zum Montagnachmittag anordnete.“
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