Verantwortung für kommende Generationen...........
Größe des Landtags durch eine Wahlrechtsreform regulieren
Kein Landtag XXL
Unser Landtag platzt aus allen Nähten. Zwar soll soll er laut Verfassung „nur“ 180 Abgeordnete haben. Durch Überhangs- und Ausgleichsmandate sind es aber in der laufenden Legislaturperiode bereits 205 Sitze. Das kostet die Bürger sehr viel Geld, das an anderer Stelle sicherlich gewinnbringender einzusetzen wäre. So fehlen hier in Miltenberg und Aschaffenburg z. B. die finanziellen Mittel für den dringend notwendigen Ausbau der Radinfrastruktur. Bei der Wahl im nächsten Jahr könnten es ohne eine Wahlrechtsreform sogar noch mehr Abgeordnete werden. Also: Noch mehr Geld für den Parteienproporz.
Ein wirksames Mittel zur Gegensteuerung hat die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) bereits 1998 erprobt: Mit dem Volksbegehren „Schlanker Staat – schlanker Landtag“ sollte die Zahl von damals 204 auf 144 gesenkt werden (44 Direktmandate entsprechend den Bundestagswahlkreisen plus 100 Abgeordnete für die Listen der angetretenen Parteien). Die damalige Regierungsmehrheit lenkte mit einem Kompromissvorschlag ein: Vor der Einreichung der ÖDP-Unterschriftenlisten beschlossen die Fraktionen damals, den Landtag auf 180 Sitze zu reduzieren, um das ÖDP-Volksbegehren abzuwehren. Der Kompromissvorschlag trat mit der Landtagswahl 2003 in Kraft. „Das ließe sich wiederholen“, meint der ÖDP-Landesvorsitzende Klaus Mrasek: „Den damaligen Gesetzentwurf haben wir gut archiviert“.
Gerade in unserer Region liegt ein Kuriosum vor: Bei Landtagswahlen ist die z.b die Region Aschaffenburg zweigeteilt, während sie bei der Bundestagswahl einen Wahlbezirk bildet. Main Spessart /Miltenberg ein Wahlkreis bei der Bundestagswahl. Mit anderen Worten: Auf Landesebene leisten wir uns für den Stimmbezirk Aschaffenburg zwei Abgeordnete, während auf Bundesebene ein Volksvertreter genügt. „Das versteht kein Mensch“, so Wolfgang Winter, der Kreisvorsitzende der ÖDP Miltenberg.
Winter sieht sich auch in der Verantwortung für kommende Generationen. In einer Bevölkerung, die zahlenmäßig stagniert und altert, erscheint eine Begrenzung der Zahl der Abgeordneten auf jeden Fall sinnvoll. Denn wer soll die künftigen Pensionäre dereinst alle bezahlen? Daher ist für ihn klar: „Sollte die derzeitige bayerische Landesregierung nichts unternehmen, um die Größe des Landtags durch eine Wahlrechtsreform zu regulieren, würden wir für ein erneutes Volksbegehren plädieren.“
Autor:wolfgang winter aus Sulzbach a.Main |
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