ÖDP Kreisvorsitzender Wolfgang Winter an Ministerpräsident Seehofer
Bonuszahlung für Beamte und Richter
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Seehofer,
in der Presse konnte ich lesen, dass die Staatsregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, nach dem Bayerns Beamte und Richter die gleichen Erhöhungen wie die Landesangestellten erhalten sollen. Eine Gleichbehandlung ist sicherlich der Gerechtigkeit geschuldet, wobei nicht nur die Brutto- sondern auch die Nettobezüge im Auge behalten werden müssen, da sich vom Brutto niemand etwas kaufen kann.
Allerdings musste ich auch zur Kenntnis nehmen, dass Beamte und Richter zusätzlich eine Bonuszahlung in Höhe von 500 Euro einmalig erhalten sollen, da gute Arbeit gut entlohnt werden soll, wie das unser Finanzminister, Herr Markus Söder, festgestellt hat. Damit stellt sich natürlich sofort die Frage, warum nicht auch die Angestellten des Freistaats einen Bonus erhalten? Haben diese keine gute Arbeit geleistet? Und warum geht hier der Freistaat über die Tarifvereinbarungen hinaus und belastet einfach den Steuerzahler mit diesem zusätzlichen Bonus, wo doch die Beamtenvergütungen Bayerns im Ländervergleich bislang sowieso schon zur Spitze in Deutschland zählen, wenn sie nicht gar das Ranking anführen?
Bei dieser Gelegenheit stellt sich mir natürlich die weitere Frage, wie Sie die Pensionäre des Freistaats behandeln wollen? Ist da ebenfalls an einen (evtl. anteiligen) Bonus gedacht, für die erbrachte gute Arbeit?
Und wie halten Sie es bei der Beamtenpension mit den Belastungen aus der demographischen Entwicklung, die in diesem Jahr, wie so oft, zu einer Kürzung bei der Rentenerhöhung geführt haben? Auf Grund des Faktors Nachhaltigkeit, der diese demographische Entwicklung widerspiegelt, werden die Renten in diesem Jahr nämlich nur um 1,9 % erhöht und nicht um 2,06 %, was der Steigerung bei den sozialversicherungspflichtigen Einkommen der Arbeiter und Angestellten entsprechen würde. Im Moment gehe ich davon aus, dass Bayerns Pensionäre an den Belastungen der demographischen Entwicklung erneut nicht beteiligt werden und ihre Pensionen prozentual genauso steigen wie die Gehälter der aktiv tätigen Beamten. Wie rechtfertigen Sie diese Privilegierung gegenüber den Rentnern?
Auf meine Fragen hätte ich gerne für mich nachvollziehbare Antworten, wofür ich mich im Voraus bedanke.
Mit freundlichen Grüßen
Autor:wolfgang winter aus Sulzbach a.Main |
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